Schutz vor Passivrauchen
NRW: Nichtraucherschutz auch für E-Zigaretten und Cannabis

NRW will das Nichtraucherschutzgesetz auf E-Zigaretten und Cannabis ausdehnen. (Symbolbild) Foto: Marijan Murat/dpa
NRW will das Nichtraucherschutzgesetz auf E-Zigaretten und Cannabis ausdehnen. (Symbolbild) Foto
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Nordrhein-Westfalen will den Nichtraucherschutz auf E‑Zigaretten, Tabakerhitzer und Cannabisprodukte ausdehnen. Das beschloss das Landeskabinett. Ein entsprechendes Gesetz geht jetzt in die Beratung.

Zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens will Nordrhein-Westfalen das Rauchverbot in Innenräumen von Gaststätten, Schulen und öffentlichen Einrichtungen ausdehnen: Es soll künftig auch für E‑Zigaretten, Tabakerhitzer und den Konsum von Cannabisprodukten gelten. 

Eine entsprechende Änderung des NRW-Nichtraucherschutzgesetzes hat das Landeskabinett laut einer Mitteilung vom Mittwoch beschlossen. Die geplante Gesetzesänderung muss nun von den Fachverbänden beraten und soll dann im Landtag beschlossen werden.

"Gesundheitsgefahr auch durch E-Zigaretten"

"Auch von Tabakerhitzern oder E-Zigaretten geht eine Gesundheitsgefahr aus", sagte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU). "Außerdem stellen wir klar, dass dort, wo der Tabakkonsum verboten ist, natürlich auch kein Cannabis konsumiert werden darf." 

Laut dem Deutschen Krebsforschungszentrum gebe auch der Dampf von E-Zigaretten gesundheitsschädliche Aerosole in die Umgebungsluft ab, argumentiert der NRW-Gesundheitsminister. Gesundheitsgefahren durch Passivrauchen drohten auch beim Verbrennen und Inhalieren von Cannabis.

Gesetz zuletzt 2012 angepasst

Das Nichtraucherschutzgesetz sei in NRW zuletzt 2012 angepasst worden. Seitdem hätten sich die Konsumgewohnheiten stark verändert; der Konsum mittels E-Zigaretten oder Tabakerhitzern habe stark zugenommen. Mit der geplanten Änderung schließe die Landesregierung zwei Lücken beim Nichtraucherschutz, hieß es in einer Mitteilung.

dpa