Gesellschaft Flussbestattungen - Trend oder Randerscheinung?

Mit dem im September in Kraft getretenen neuen Bestattungsgesetz wurden in Rheinland-Pfalz auch Flussbestattungen erlaubt. Bishe
Mit dem im September in Kraft getretenen neuen Bestattungsgesetz wurden in Rheinland-Pfalz auch Flussbestattungen erlaubt. Bisher beschränken sich die in der Praxis jedoch auf den Rhein. (Archivfoto) Foto
© Harald Tittel/dpa
An Bord statt auf dem Friedhof - Rheinland-Pfalz hat als erstes Bundesland Bestattungen in Flüssen möglich gemacht. Was die Bestatterbranche erwartet.

Bestattungen in Flüssen - das im September in Kraft getretene neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz hat diese Beerdigungsform deutschlandweit erstmalig möglich gemacht. Ein Unternehmen aus Mainz erhielt eine erste behördliche Genehmigung für solche Beisetzungen im Rhein. Doch wie groß ist das Interesse in der Bevölkerung an solch neuen Möglichkeiten bei der Bestattung? 

Einen grundsätzlichen Trend hin zu außergewöhnlicheren Formen der Bestattung sieht Sebastian Trüb nicht. Er ist Mitinhaber der Firma Rheinbestattung Mainz, die die erste Genehmigung für Flussbestattungen im Rhein bekam. Trüb sagt, es habe immer schon Menschen gegeben, die sich etwas Besonderes gewünscht hätten. Für das Gros werde aber wohl weiterhin der Friedhof der Ort der Beisetzung bleiben, sagt er. 

Bislang eher grundsätzliche Anfragen 

Trüb rechnet damit, dass es ein bis zwei Jahre dauern wird, bis das Angebot der Flussbestattung richtig angenommen wird. Zwar kämen täglich Anfragen, aber zunächst machten sich Familien oder Bestatter eher grundsätzlich schlau. Um konkrete Todesfälle gehe es meist noch nicht. 

Und was genau bietet er an? Möglich sind für Bestattungen im Rhein zwei Schiffsrouten zwischen den Flusskilometern 500 und 511,5. Eine Strecke führt in einer Stunde von Budenheim nach Mainz und zurück, eine andere von Budenheim nach Eltville und retour. Genutzt wird ein Fahrgastschiff, das sonst Freizeit- und Touristenfahrten macht, wie Trüb erklärt. Mit dem Eigner sei ein Kooperationsvertrag geschlossen worden. 

Zum Einsatz kommen bei Flussbestattungen Urnen aus Zellulose, die sich binnen Minuten im Wasser auflösen, so will es das im September im Landtag in Mainz beschlossene neue Bestattungsgesetz. Eine Flussbestattung darf nicht in Ufernähe, von einer Brücke oder einem Steg aus erfolgen, wie das Ministerium erklärt. Und der Verstorbene muss seinen letzten Wohnsitz in Rheinland-Pfalz gehabt haben. 

Es braucht eine schriftliche Verfügung

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Der Wohnsitz werde von seinem Unternehmen geprüft, erklärt Trüb. Der genaue Ort der Beisetzung im Rhein werde mit GPS-Koordinaten dokumentiert. Auch werde geschaut, ob eine entsprechende Willenserklärung des Verstorbenen für eine solche Form der Beisetzung vorliege - auch die brauche es. 

Das findet die Unterstützung des Bestatterverbandes Rheinland-Pfalz. Es sei wichtig, dass klar geregelt sei, dass eine Flussbestattung oder andere mit dem Gesetz ermöglichte Neuerungen vom Verstorbenen schriftlich verfügt worden sein müssten, sagt Geschäftsführer Christian Jäger. Wichtig sei, dass niemand von der Trauer um einen Angehörigen abgeschnitten werde. 

Denkbar ist inzwischen auch, dass die Asche eines Toten in einer Urne an ein Familienmitglied oder eine andere Person übergeben wird. Doch was, wenn Kinder des Verstorbenen zerstritten sind? Und der eine dann die Urne hat und der andere keinen Ort mehr für seine Trauer? 

Es kommt auf viele Details an

Im Gesetz ist laut Ministerium geregelt, dass die Asche nur an einen Menschen übergeben werden darf, den die verstorbene Person in einer Totenfürsorgeverfügung bestimmt hat. Eine Aufteilung der Asche auf mehrere Personen ist nicht möglich. Was aber möglich ist: Die bestimmte Person kann aus der Asche Erinnerungsstücke fertigen lassen, wie etwa Schmucksteine. Die dürfen dann an andere Menschen weitergegeben werden, sofern dies in der Totenfürsorgeverordnung festgelegt wurde. 

Doch zurück zur Flussbestattung. Die ermöglicht das Gesetz außer im Rhein auch in Mosel, Lahn und Saar. Trübs Firma hat eine Genehmigung für bestimmte Fahrten von der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Süd mit Sitz in Neustadt an der Weinstraße erhalten. Weitere Anträge lagen der Behörde bis vor kurzem noch nicht vor, wie sie auf Anfrage mitteilte. 

Geprüft werde der Flussbereich, in dem die Urnen ins Wasser sollen, erklärt die SGD Süd. Auch komme es auf die vorgesehene Menge der Bestattungen an. "Die Erlaubnis ist nur dann zulässig, wenn sichergestellt werden kann, dass keine negativen Auswirkungen auf das Gewässer zu erwarten sind." 

Behörde verweist auf Staustufen in der Mosel 

Bei der für den Norden des Landes zuständigen SGD Nord lag kürzlich noch kein konkreter Antrag vor. Es gebe lediglich allgemein gehaltene Anfragen zum Verfahren, hieß es aus Koblenz. Das könnte daran liegen, dass im zuständigen Gesundheitsministerium derzeit noch an einer Durchführungsverordnung gebastelt wird, die eine ganze Reihe an Details festlegen wird, die zu beachten sind - etwa, in welchen Zonen von Flüssen Asche ausgebracht werden kann.

Von der SGD Nord in Koblenz heißt es zu Flussbestattungen, in der Mosel sei zu beachten, dass die Wassermengen geringer und die Fließgeschwindigkeit langsamer sei als im Rhein. Hinzu kämen Staustufen, diese Besonderheiten müssten bei der Auswahl potenzieller Bestattungsorte beachtet werden. Nach Meinung der SGD Nord ist eine Genehmigung vor der neuen Verordnung wegen noch fehlender Eckdaten nicht möglich. 

Christian Jäger vom Bestatterverband hätte sich gewünscht, dass eine neue Verordnung bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes vorgelegen hätte. Damit hätte aus seiner Sicht angesichts zahlreicher praktischer Herausforderungen für Bestattungsunternehmen viel Verunsicherung und Frust vermieden werden können. Es herrsche ein Schwebezustand, bis das Ministerium die Verordnung vorlege - die Vorlage ist bis Ende Januar angekündigt. 

"Bestand keine rasende Unzufriedenheit"

Grundsätzlich begrüßt der Verband, der mehr als 200 Bestattungsunternehmen in Rheinland-Pfalz vertritt, die Neufassung des Gesetzes, sagt Jäger. Er hätte sich jedoch bei der Erarbeitung eine frühere Einbindung der Bestatter und anderer relevanter Akteure wie der Kirchen gewünscht. 

Den großen Run auf neue Bestattungsformen erwartet Christian Jäger nicht. Eine Unzufriedenheit mit dem alten Gesetz habe es beim Bestatterhandwerk und bei Friedhofsträgern nicht gegeben. Auch habe es bei Bestattern keine massenhaften Anfragen nach neuen Bestattungsformen gegeben.

Bei rund 50.000 Sterbefällen in Rheinland-Pfalz pro Jahr habe es einstellige Zahlen von Anfragen gegeben, ob eine Urne mit nach Hause genommen werden könne. "Es bestand keine rasende Unzufriedenheit in der Bevölkerung."

dpa

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