Im Saarland wird es auch künftig kein "Betreuungsgeld" für Eltern geben, die ihre Kinder im Alter zwischen einem Jahr und drei Jahren daheim erziehen. Ein Gesetzentwurf der dreiköpfigen AfD-Fraktion für die Einführung einer solchen Förderung in Höhe von 259 Euro monatlich pro Kind wurde im Landtag abgelehnt.
"Dieses Betreuungsgeld ist für mich eine grundfalsche Weichenstellung. Um es deutlicher zu sagen: es ist schwachsinnig", sagte der Abgeordnete Frank Schmidt (SPD). Die CDU-Abgeordnete Jutta Schmitt-Lang begründete die Ablehnung ihrer Partei: "Investitionen in der frühkindlichen Bildung brauchen wir im Moment eindeutig mit klarem Fokus auf die Qualität und Verlässlichkeit des Betreuungsangebotes."
AfD betont "Wahlfreiheit"
Christoph Schaufert (AfD) hatte den Vorwurf zurückgewiesen, er wolle Frauen wieder an Küche und Herd fesseln: "Dieser Vorwurf ist natürlich falsch und wird der Lebensrealität und den Wünschen vieler Familien im Saarland nicht recht nicht gerecht. Denn der Gesetzentwurf zwingt niemanden zu irgendetwas."
Es gehe um "echte Wahlfreiheit von Eltern bei der Betreuung und Erziehung ihrer Kleinkinder". Die staatliche Familienpolitik wolle eine "möglichst frühe Fremdbetreuung", sagte Schaufert. Zudem seien Kindertagesstätten "unterpersonalisiert". Das Betreuungsgeld sollte laut AfD an Ausländer nur dann gezahlt werden, wenn diese sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten und den Lebensunterhalt überwiegend durch eigene Arbeit sichern.
"Erst die Pflicht, dann die Kür"
Frank sagte, der Gesetzentwurf ziele darauf ab, Frauen vom Berufsleben fernzuhalten. Es führe "Eltern zweiter Klasse" ein. Schmitt-Lang sagte, der Entwurf laufe auf "eine Gießkannenförderung in Reinform ohne positiven Effekt für die Kinder" hinaus. Zunächst müsse das Betreuungsangebot qualitativ verbessert werden: "Erst die Pflicht, dann die Kür."
Die damals von Angela Merkel (CDU) geführte Bundesregierung hatte im August 2013 bundesweit ein Betreuungsgeld für Eltern eingeführt, deren Kinder im zweiten und dritten Lebensjahr keine Kita nutzten. Im Juli 2015 wurde diese Regelung vom Bundesverfassungsgericht wegen mangelnder Bundeskompetenz gekippt.
In Bayern wird ein noch ein Familiengeld für bis 2024 geborene Kinder gezahlt, in Sachsen gibt es schon seit 1993 ein Landeserziehungsgeld für Eltern, deren Kinder nicht die Kita besuchen.