Der Fall einer Frau, die eine Jesidin als Sklavin misshandelt hat, kehrt Mitte Dezember an das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz zurück. Am 15. Dezember werde der vierte Strafsenat über die Frage der Strafzumessung entscheiden, teilte das OLG mit. Nötig wurde das, weil der Bundesgerichtshof nach einem Urteil vom Juni 2023 unter anderem Rechtsfehler bei der Verurteilung der Frau wegen Beihilfe zum Völkermord gesehen hatte.
Die Koblenzer Richter hatten es für erwiesen gehalten, dass die verurteilte Deutsche in ihrer Zeit bei der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) in Syrien und im Irak eine junge Jesidin drei Jahre lang als Haussklavin missbraucht hatte. Ihr Mann habe die Jesidin in den Haushalt gebracht und regelmäßig vergewaltigt. Die Angeklagte habe die Vergewaltigungen ermöglicht und gefördert.
Die Frau war unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beihilfe zum Völkermord schuldig gesprochen worden. Sie war zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dagegen hatte sie Revision eingelegt.
Der Bundesgerichtshof als oberstes deutsches Strafgericht änderte den Schuldspruch im Juli dieses Jahres zum Teil ab und ordnete an, dass das Koblenzer Oberlandesgericht die Strafzumessung neu verhandeln müsse.