Das neue Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz wird voraussichtlich im Laufe des Oktobers in Kraft treten. Voraussetzung ist, dass der Landtag das Gesetz - wie geplant - an diesem Donnerstag verabschiedet, sagte Ministeriumssprecher David Freichel. Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD) hatte das im Deutschlandfunk angekündigt und der SWR darüber berichtet.
Das Bestattungsrecht soll nach rund 40 Jahren neu gefasst werden. Die neuen Regelungen gehen so weit wie bisher in keinem anderen Bundesland. Die Sargpflicht soll unter anderem wegfallen. Das macht etwa Tuchbestattungen und Bestattungen in größeren Flüssen möglich. Rheinland-Pfalz möchte auch erlauben, dass aus der Asche von Toten synthetische Diamanten gefertigt werden.
Obduktionspflicht für Kinder
Sogenannte Sternenkinder sollen künftig auch beerdigt werden können, also Babys, die vor der 24 Schwangerschaftswoche sterben oder mit weniger als 500 Gramm tot auf die Welt kommen. Geplant ist auch eine Obduktionspflicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr, wenn die Ursache ihres Todes nicht zweifelsfrei geklärt ist.
Kritik der CDU am Gesetz - Ehrengräber sollen nicht ablaufen
Die oppositionelle CDU-Fraktion bringt einen Gesetzänderungsantrag in den Landtag ein. "Das bisherige und aktuelle Bestattungsgesetz hat sich in seinen Grundzügen über Jahrzehnte bewährt", sagte Fraktions- und Parteichef Gordon Schnieder. Nach Auffassung der CDU-Landtagsfraktion seien lediglich wenige, punktuelle und zugleich sensible Veränderungen angezeigt, für die es schon einen breiten gesellschaftlichen Konsens gebe.
Eines davon ist die Möglichkeit für Eltern, Sternenkinder würdevoll bestatten zu können.
Ehrengräber von Angehörigen der Bundeswehr, die während eines Auslandseinsatzes starben, sollen auch nach Ablauf der Ruhezeit dauerhaft bestehen bleiben, fordert die CDU zudem. Dies müsse auch für alle anderen im Einsatz verstorbenen Einsatzkräfte gelten – etwa für Polizistinnen und Polizisten.