Das über den Härtefallfonds in Sachsen-Anhalt verfügbare Geld für Betroffene von SED-Unrecht hat in diesem Jahr nicht ausgereicht. "Obwohl wir 2025 wieder 100.000 Euro zur Verfügung hatten, konnten wir nicht allen Antragsstellern Hilfen zur Verfügung stellen", sagte der Beauftragte des Landes Sachsen-Anhalt zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Johannes Beleites. Von 21 neuen Anträgen hätten nur 5 bewilligt werden können - auch, weil es noch 15 offene Anträge aus dem Vorjahr gegeben habe.
Das Geld soll die wirtschaftliche Notlage der Betroffenen mildern. Es ist eine einmalige Hilfe, wenn andere staatliche Unterstützung nicht greift.
Repariertes Auto schafft neue Lebensqualität
Den Angaben nach wurde zum Beispiel über den Fonds einer Frau geholfen, die in jungen Jahren aus der DDR fliehen wollte. Ihr Versuch scheiterte, sie bekam harte Strafen und Einzelarrest. Im Sommer 1989 floh sie dann erfolgreich - über Prag in den Westen, doch kehrte später nach Sachsen-Anhalt zurück.
Heute habe sie - als Folge aus ihren Erfahrungen - Herzstolpern und Angstzustände, hieß es. In engen Räumen mit vielen Menschen könne sie nur schwer sein. Auch öffentliche Verkehrsmittel meide sie und nehme kaum am gesellschaftlichen Leben teil. Über den Fonds sei nun das Auto der Frau repariert worden. Dort fühle sie sich sicher - und könne so nun wieder selbstständig einkaufen, Arzttermine wahrnehmen und ihren Sohn besuchen.
Übrige Anträge sollen noch bearbeitet werden
Der Fonds wurde erstmals 2022 aufgelegt. Zwei Jahre später war sein Volumen auf 100.000 Euro verdoppelt worden. Über die 16 offenen Anträge aus diesem Jahr solle nun 2026 entschieden werden, hieß es. "Für die Antragssteller ist die lange Dauer bis zur Auszahlung natürlich sehr unbefriedigend, zumal sie offensichtlich unter einer besonderen finanziellen Härte leiden", sagte Beleites. Dennoch sei er dankbar, dass überhaupt so viel Geld zur Verfügung stehe. "Noch mehr freuen wir uns, dass Betroffene nun auch Mittel aus dem bundesweiten Härtefallfonds beantragen können", ergänzte er.
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Antragssteller müssen Bedingungen erfüllen
Den Angaben nach werden Gelder für Sachleistungen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro gewährt - etwa für medizinische Maßnahmen, Mittel zur Schaffung oder dem Erhalt von selbstbestimmten Wohn- und Lebensmöglichkeiten sowie Kommunikations- oder technische Alltagshilfen. Der bundesweite Härtefallfonds wurde in diesem Jahr eingerichtet. Die Gelder werden von der Stiftung für ehemals politisch Verfolgte in Bonn vergeben.
Die Stellerinnen und Steller eines Antrages müssen vier Bedingungen erfüllen: Sie wurden in der Sowjetischen Besatzungszone oder in der DDR politisch verfolgt, haben erfolgreich an einem Rehabilitierungsverfahren teilgenommen, wohnen in Sachsen-Anhalt und können eine besondere Bedürftigkeit nachweisen.