Innere Sicherheit
Sachsens Innenminister: Kein Automatismus bei Waffenentzug

Sachsens Innenminister Armin Schuster hat die Regelungen für einen Waffenentzug im Freistaat noch einmal klargestellt. (Archivbi
Sachsens Innenminister Armin Schuster hat die Regelungen für einen Waffenentzug im Freistaat noch einmal klargestellt. (Archivbild) Foto
© Sebastian Kahnert/dpa

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Eine AfD-Mitgliedschaft allein führt in Sachsen nicht automatisch zum Entzug einer Waffe. Was Innenminister Schuster zur aktuellen Regelung und zur Rolle der Waffenbehörden sagt.

Die bloße Mitgliedschaft in der AfD ist weiter kein Grund für einen Waffenentzug. Ein „sturer Automatismus würde der Sache nicht gerecht“, erklärte Innenminister Armin Schuster in einem Interview der „Leipziger Volkszeitung“ und der „Sächsischen Zeitung“. „Das heißt, dass nicht jeder Jäger oder Sportschütze schon allein durch eine Mitgliedschaft unter Verdacht steht. Für waffenrechtliche Konsequenzen muss ein Mehr hinzutreten, um Unzuverlässigkeit anzunehmen.“

Zuverlässigkeit ist oberstes Gebot für Waffenerlaubnis 

Laut Waffengesetz des Bundes sind auch die Bedingungen für den Besitz einer Waffe geregelt. Die Besitzer müssen zuverlässig sein. Zuverlässigkeit ist etwa dann nicht mehr gegeben, wenn sie einer extremistischen Vereinigung angehören oder diese relevant unterstützt. Der sächsische AfD-Landesverband ist vom Landesamt für Verfassungsschutz als rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die Partei hat sich zwar juristisch dagegen gewehrt, bislang aber erfolglos.

Erlass des Innenministeriums soll gleichen Maßstab garantieren

In einem Erlass hatte Sachsens Innenministerium den Waffenbehörden eine Handreichung gegeben, damit nicht jede einen anderen Maßstab anwendet. Jäger und Sportschützen im Freistaat sahen sich unter einen Generalverdacht gestellt. Schuster räumte ein, dass Gerichte in Deutschland verschiedene Urteile in dieser Sache fällten. „Selbst die Bund-Länder-Arbeitsgruppe der Innenministerkonferenzzu diesem Thema, die vor einem Jahr eingesetzt wurde, hat sich noch nicht auf eine einheitliche Linie verständigen können.“

„Menschen, die mit der AfD sympathisieren oder die Partei wählen, sind im Sinne des Erlasses noch keine relevanten Unterstützer. Aber andere, die der Partei maßgeblich helfen – ob es nun das Aufhängen von Wahlplakaten, das Ausleihen von Fahrzeugen oder das Überlassen von Räumen ist –, kommen nicht darum herum, dass wir sehr genau hinschauen“, betonte Schuster. Das sei das Ziel des Bundesgesetzes. Daran würden sich auch die sächsischen Waffenbehörden weiterhin halten.

Schuster: echte Gefährder identifizieren

Schuster zufolge geht es darum, die „echten Gefährder“ zu identifizieren. Die Waffenbehörden müssten bei Neuerteilungen oder Verlängerungen von Waffenerlaubnissen eine Regelabfrage beim Verfassungsschutz durchführen. „Ganz klar: Um ins Blickfeld zu geraten, reicht es nicht, mal eine möglicherweise politisch auffällige Meinung geäußert zu haben. Nein, es muss ein extremistischer Bezug festgestellt werden - erst in solchen Fällen kann der Verfassungsschutz aktiv werden.“

dpa