Es war eines der schlimmsten Busunglücke der vergangenen Jahre: Vier Frauen sterben bei einem Unfall mit einem Flixbus auf der Autobahn 9 bei Leipzig, 46 weitere Fahrgäste werden verletzt, einige von ihnen schwer. Nun steht in Leipzig der Strafprozess gegen den Busfahrer an.
Was war passiert?
Am 27. März 2024 macht sich gegen 08.00 Uhr ein Doppelstockbus auf den Weg von Berlin nach Zürich. An Bord sind 54 Menschen, darunter zwei Busfahrer. Auf der A9 bei Leipzig verliert der Fahrer die Kontrolle über den Flixbus. Das Fahrzeug pflügt rund 100 Meter über den Grünstreifen, walzt Gebüsche sowie kleinere Bäume nieder und stürzt schließlich auf die Seite. Mehrere Hubschrauber landen auf der Autobahn, Krankenwagen rasen zur Unfallstelle zwischen der Anschlussstelle Wiedemar und dem Schkeuditzer Kreuz.
Erst nach drei Stunden konnte das verunglückte Fahrzeug mit Hilfe von Gurten aufgerichtet und die Toten sowie Verletzten aus dem Innenraum geholt werden. Dabei hatten mobile Sichtschutzwände die Aktion abgeschirmt. Krankenhäuser in der Umgebung hatten sich für einen Großeinsatz gewappnet, um Patienten aufzunehmen.
Was wird dem Fahrer vorgeworfen?
Gut zwei Jahre später beginnt an diesem Freitag (13. März) der Strafprozess gegen einen der beiden Busfahrer. Er ist vor dem Amtsgericht Eilenburg angeklagt wegen fahrlässiger Tötung in vier Fällen und fahrlässiger Körperverletzung in 46 Fällen.
Der damals 62 Jahre alte Fahrer habe bei fast Tempo 100 die Kontrolle über den Bus verloren, hatte die Staatsanwaltschaft mitgeteilt. Sie geht davon aus, dass der Mann die "im Verkehr erforderliche Sorgfalt" vermissen ließ und dadurch den Unfall verursacht hat. Unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamenten habe der Fahrer nicht gestanden. Auch technische Mängel hatte der Bus laut Gutachten nicht. Nach Angaben des Busunternehmens war der Fahrer seit Abfahrt in Berlin um 8 Uhr am Steuer und habe alle Lenk- und Ruhezeiten eingehalten.
Die Verhandlung findet wegen des größeren Saals nicht in der nordsächsischen Kleinstadt Eilenburg, sondern am Landgericht Leipzig statt. Es ist nur ein Verhandlungstag angesetzt, ein Urteil wird also noch am Freitag erwartet. Das Gericht hat zwei Zeugen und einen Sachverständigen geladen. Vor der Verhandlung wollte sich der Verteidiger des Angeklagten nicht zu den Vorwürfen äußern.
Wie ist die Anschnallpflicht in Reisebussen geregelt?
Der schwere Unfall hat auch die Diskussion um die Anschnallpflicht in Reisebussen neu entfacht. In Deutschland gilt seit dem 1. Oktober 1999 eine Gurtpflicht in Reisebussen. Innerhalb der EU ist sie seit Mai 2006 in Kraft. Busse, die vor diesem Zeitpunkt zugelassen wurden und keine Gurte haben, müssen nicht nachgerüstet werden. Wer also in einem Bus keinen Gurt findet, muss sich auch nicht anschnallen. Wenn es sie jedoch gibt, müssen sie benutzt werden.
Erlaubt ist es, die Gurte kurzzeitig abzulegen. Man darf auf die Bustoilette gehen, sich ein Getränk holen oder sich mit neuer Leselektüre aus dem Gepäckfach versorgen. Ausgenommen von der Gurtpflicht sind Linien- und Schulbusse.
Wie wird die Gurtpflicht in Reisebussen kontrolliert?
Die Busfahrer sind verpflichtet, die Fahrgäste zu Beginn der Fahrt auf die bestehende Anschnallpflicht hinzuweisen. Diese ist nach Einschätzung des Verbandes der Mitteldeutschen Omnibusunternehmen aber nur schwer durchzusetzen. Zwar würden die Fahrer bei Fahrtantritt und nach Pausen darauf hinweisen, und es gebe Hinweisschilder an den Plätzen, hatte Verbandschef Mario König gesagt. Eine Kontrolle sei für den Busfahrer aber schlichtweg nicht machbar.
Auch ein Sprecher der Dresdner Polizei hatte betont, dass sich Gurt-Verweigerer im Bus schlechter überführen ließen. Die Kontrolle erfolge meistens auf Sicht, wenn man vorbeifahre. Auch technische Möglichkeiten seien begrenzt. Ein Sensor für nicht eingesteckte Gurte, wie er bei modernen Pkw oft verbaut ist, wäre zwar theoretisch möglich, würde aber bei jedem Toilettengang des Fahrgastes Alarm schlagen. Deshalb sei diese Technik, wie in Flugzeugen auch, nicht praktikabel.