Im Prozess um etliche Fälle von Bandendiebstahl sind fünf Männer viele Jahre nach den Taten zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Sie erhielten Freiheitsstrafen von neun Monaten bis zu einem Jahr und zehn Monaten auf Bewährung unter anderem wegen schweren Bandendiebstahls im minder schweren Fall. Dabei gelten drei bis vier Monate etwa wegen der langen Verfahrensdauer bereits als vollstreckt, so das Urteil des Landgerichts Erfurt.
Auch der Staatsanwalt sowie die Verteidigerinnen und Verteidiger hatten in ihren Plädoyers kaum andere Forderungen gestellt. Beide Seiten kündigten an, das Urteil zu akzeptieren und auf Rechtsmittel zu verzichten.
Diebesgut im Wert von rund 60.000 Euro erbeutet
Die Angeklagten im Alter von 38 bis 52 Jahren waren in der eintägigen Verhandlung weitgehend geständig: Sie räumten ein, in jeweils wechselnden Konstellationen im Zeitraum von 2015 bis Mitte 2018 gemeinsam unter anderem hochwertige Fernsehgeräte, Kameras und Fahrräder gestohlen und teilweise weiterverkauft zu haben.
Sie entwendeten die Wertgegenstände aus Speditionstransportern, wobei meist einer von ihnen der Fahrer des Transporters war. Das Diebesgut soll einen Gesamtwert von rund 60.000 Euro gehabt haben. Das Urteil sieht auch vor, dass die fünf Männer gemeinsam den Betrag begleichen müssen.
Darum hat sich der Prozess gezogen
"Schwerer Bandendiebstahl ist kein Kavaliersdelikt", betonte der Vorsitzende Richter Peter Andres. In einem minder schweren Fall sieht das Gesetz eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor. Dass die Angeklagten vergleichsweise milde Bewährungsstrafen erhielten, hat nach Darstellung des Gerichts vor allem mit der langen Verfahrensdauer zu tun.
So sei etwa die ursprüngliche Vorsitzende der Kammer krank geworden, zudem sei die Kammer damals über längere Zeit mit umfangreichen anderen Prozessen belastet gewesen, führte Andres aus. Hinzukam, dass die Angeklagten nicht in Untersuchungshaft saßen und andere Haftsachen dringlicher Vorrang gehabt hätten.