Im Nachgang einer Landtagsrede des Thüringer AfD-Politikers Björn Höcke haben zwei AfD-Abgeordnete der Polizei Fehlverhalten vorgeworfen. "Es kann und darf nicht hingenommen werden, dass über die Presse der Eindruck strafbarer Handlungen erzeugt wird, obwohl Ermittlungen rechtlich ausgeschlossen sind", teilte der justizpolitische Sprecher der Landtagsfraktion, Sascha Schlösser, mit.
Er und der Thüringer AfD-Vize-Fraktionschef Daniel Haseloff stellten nach eigenen Angaben Strafanzeige "gegen unbekannte Amtsträger der Thüringer Polizei wegen Verfolgung Unschuldiger". Sie berufen sich vor allem auf den Schutz der Abgeordneten vor strafrechtlicher Verfolgung für Reden im Parlament.
Polizei: Keine Ermittlungen
Landespartei- und Fraktionschef Höcke hatte in einer Rede im Landtag seine Sicht darauf geschildert, warum er wegen einer Wahlkampfrede im Jahr 2021 in Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt wurde. In dieser Erläuterung hatte er die Parole erneut ausgesprochen.
Die Polizei hatte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag bestätigt, dass sie dem Verdacht einer möglichen Straftat nachgeht. Andere Medien hatten unter Berufung auf die Polizei berichtet, diese habe Ermittlungen aufgenommen. Ein Sprecher der Thüringer Landespolizeidirektion erklärte nun auf Anfrage zu dem Fall: "Die Polizei ermittelt in diesem Sachverhalt nicht, sondern hat, nachdem ihr auch Onlineanzeigen dazu vorliegen, den Sachverhalt der STA zur Entscheidung vorgelegt." STA steht für Staatsanwaltschaft.
Diese prüfe und entscheide dann, ob eine Aufhebung der Immunität beantragt wird. "Erst wenn diese aufgehoben ist, dürfen Ermittlungshandlungen gegen den Abgeordneten durchgeführt werden", so der Sprecher.
AfD: Nicht nur Strafanzeige
Landtagsabgeordnete genießen Indemnität und Immunität. Indemnität bedeutet, dass Abgeordnete nicht wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Landtag tun, zur Verantwortung gezogen werden können. Für staatsanwaltliche Ermittlungen müsste Höckes Immunität aufgehoben werden. Über diese Aufhebung entscheidet, sollte es einen Antrag der Ermittlungsbehörde geben, der Thüringer Justizausschuss. Die Thüringer AfD wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextremistisch eingestuft und beobachtet.
Schlösser erklärte, die öffentliche Mitteilung zu Ermittlungen in dem Fall seien ein politischer Akt. Er kündigte im Gespräch mit der dpa an, alle parlamentarischen Mittel einsetzen zu wollen, die der AfD zur Verfügung stehen, "um das aufzuklären". "Wir werden es wahrscheinlich nicht bei der Strafanzeige belassen."