Der juristische Streit um eine vom Unternehmen geforderte Schlichtungsstelle für das von der Schließung bedrohte Zalando-Logistikzentrum in Erfurt geht in die nächste Runde. Der Betriebsrat bringt die Auseinandersetzung in die zweite Arbeitsgerichtsinstanz. Es sei gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Erfurt zur Einsetzung einer Einigungsstelle, bei der es um Interessenausgleich und Sozialplan gehen soll, Beschwerde beim Landesarbeitsgericht Thüringen eingelegt worden, teilte der Betriebsrat in Erfurt mit.
Zalando will das Logistikzentrum, mit dem der Online-Modehändler groß geworden ist, im September schließen. Damit würden rund 2.700 Arbeitnehmer ihren Job verlieren. Der Konflikt schwelt seit Jahresbeginn, inzwischen hat es auch eine Demonstration von Arbeitnehmern und Unterstützern in Erfurt gegeben.
Betriebsrat: Einigungsstelle nur letztes Mittel
Nach Meinung der Arbeitnehmervertretung hat das Arbeitsgericht Behauptungen des Arbeitgebers zu einer angeblichen Verweigerungshaltung des Betriebsrats ungeprüft als feststehende Tatsachen übernommen. "Der Betriebsrat war zu jedem Zeitpunkt bereit, ernsthafte Verhandlungen aufzunehmen und hat hierfür konkrete Konzepte und Termine vorgelegt", erklärte Betriebsratschef Tony Krause. Verhandlungen seien nie ernsthaft versucht worden. Rechtlich sei eine Einigungsstelle das "letzte Mittel".
Der Betriebsrat beharre darauf, umfassende Informationen über die Gründe und Folgen der Standortschließung zu erhalten. Das dürfe ihm nicht als Verzögerungstaktik angekreidet werden. Bis heute würden angeforderte Informationen fehlen. Mit der Beschwerde beim Landesarbeitsgericht wolle die Arbeitnehmervertretung sicherstellen, "dass die gesetzlichen Mitbestimmungsrechte nicht durch einseitige Zeitdiktate des Arbeitgebers ausgehöhlt werden und konstruktive Verhandlungen aufgenommen werden".
Der Beschluss des Arbeitsgerichts
Nach der Entscheidung der ersten Instanz soll im Konflikt um die Schließung des großen Zalando-Logistikzentrums eine Einigungsstelle schlichten. Der Internet-Modehändler hatte die Einigungsstelle beantragt und das Gericht angerufen. Das Arbeitsrecht sieht Einigungsstellen als Schlichtungsinstanz in Unternehmen vor, wenn sich Betriebsrat und Arbeitgeber in wichtigen Fragen nicht verständigen können.
Die Einigungsstelle soll aus jeweils vier Beisitzern bestehen, die die beiden Parteien vertreten. Zum Vorsitzenden wurde nach Gerichtsangaben der ehemalige Richter und Justizstaatssekretär Josef Molkenbur aus Sachsen-Anhalt bestimmt.