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  • Sich als Bürger politisch einmischen? So geht's!

Bürgerbegehren und Volksentscheid Neun Schritte wie Sie sich politisch für eine bessere Zukunft einsetzen können

  • von Henry Lübberstedt
  • 29. Juli 2024
  • 10:40 Uhr
Schritt 1: Sich online informieren  In Sachen Digitalisierung eilt Behörden sicher nicht der beste Ruf voraus, doch was die Aufbereitung von Informationen im Netz betrifft, hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Jedenfalls dürfte es nie leichter gewesen sein, die Landes- und Lokalpolitik zu verfolgen. Erste Anlaufstelle ist die Homepage der Stadt, des Kreises oder der Gemeinde. Hier findet man Termine, anstehende Tagesordnungen sowie die Namen und Kontaktdaten seiner Abgeordneten. Viele Lokalpolitiker sind digital sehr aktiv, schreiben Blogs, setzen Tweets ab, posten auf Instagram und Facebook. Immer mehr Lokalpolitiker sind zudem mit eigenen Kanälen auf YouTube präsent. Folgen lohnt durchaus. Auf den letztgenannten Kanälen sind auch Diskussionen und Kommentare möglich. Eine erste Gelegenheit, Themen anzuregen, zu loben oder zu kritisieren.
Schritt 1: Sich online informieren
In Sachen Digitalisierung eilt Behörden sicher nicht der beste Ruf voraus, doch was die Aufbereitung von Informationen im Netz betrifft, hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Jedenfalls dürfte es nie leichter gewesen sein, die Landes- und Lokalpolitik zu verfolgen. Erste Anlaufstelle ist die Homepage der Stadt, des Kreises oder der Gemeinde. Hier findet man Termine, anstehende Tagesordnungen sowie die Namen und Kontaktdaten seiner Abgeordneten. Viele Lokalpolitiker sind digital sehr aktiv, schreiben Blogs, setzen Tweets ab, posten auf Instagram und Facebook. Immer mehr Lokalpolitiker sind zudem mit eigenen Kanälen auf YouTube präsent. Folgen lohnt durchaus. Auf den letztgenannten Kanälen sind auch Diskussionen und Kommentare möglich. Eine erste Gelegenheit, Themen anzuregen, zu loben oder zu kritisieren.
© stern-online
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Ob besserer Nahverkehr am Wohnort, mehr Platz für Fußgänger, eine neue Schule oder größere Kita: Auf kommunaler Ebene können Bürger sehr viel mehr einbringen als viele glauben. Wie man sich einbringt in neun Schritten.

Warum man sich als Bürger in die Politik einbringen sollte

Ihm bei der Arbeit zu folgen ist leicht. "Eigentlich bin ich überall präsent. Auf Facebook, Instagram, ich habe einen eigenen Blog und einen Newsletter", sagt Thorben Buschhüter. Der 47-Jährige sitzt für die SPD in der Hamburgischen Bürgerschaft und ist leidenschaftlicher Lokalpolitiker in seinem Wahlkreis Rahlstedt, dem mit rund 95.000 Einwohnern bevölkerungsstärksten Bezirk der Hansestadt. Er wolle die Menschen zum Mitmachen auffordern. Mit seiner digitalen Umtriebigkeit sei er keinesfalls allein. Kaum ein Politiker käme heute noch ohne Social Media aus. Mit Aussagen wie "In Deutschland gibt es keine Demokratie mehr" vermag er wenig anzufangen. Demokratie lebe von der Beteiligung, doch die gehe leider kontinuierlich zurück, stellt er mit Bedauern fest.

Was den Parteien fehle, seien neue, tatkräftige Mitglieder. Seit dreißig Jahren schwindet das politische Engagement der Deutschen. Die SPD hat im Vergleich zu 1990 nur noch halb so viele Mitglieder, die CDU und die FDP ebenfalls. Auch bei den Linken sieht es kaum besser aus. Nur die Mitgliederzahl der Grünen hat sich in den vergangenen der Dekaden mehr als verdoppelt. Zugleich sinkt die Wahlbeteiligung kontinuierlich, insbesondere bei Kommunalwahlen, selten liegt die Beteiligung über 30 Prozent. Häufige Kritik der von der Politik Enttäuschten: Was bringe es, einmal zu Wählen und danach keinen weiteren Einfluss auf politische Entscheidungen zu haben?

Wie Bürgerbeteiligung geht, zeigte "Die Wende" in der DDR

Das jedoch stimmt so nicht, jedenfalls nicht in den Ländern. Hier können sich die Bürger auch ohne Parteibuch in die Politik einmischen. Sie sollen es sogar. Das war nicht immer so. Bis 1989 gab es das Instrument des Bürgerbegehrens lediglich in Baden-Württemberg, bis zwei Ereignisse die direkte Demokratie in den Neunzigern schließlich vorantrieben:  Die friedliche Revolution in der DDR mit ihren "Runden Tischen" und die sogenannte "Lokal Agenda 21" der Uno unter ihrem Motto "Global denken, lokal handeln". Die Idee: Viele kleine von den Bürgern selbst angestoßene Nachhaltigkeitsprojekte entfalten in Summe mehr Wucht, als ein, zwei große Maßnahmen auf nationaler Ebene.

Leider stellte sich der gewünschte Effekt bei der Nachhaltigkeit nicht ein, was jedoch blieb war die Bürgerbeteiligung in der Kommunalpolitik. Insbesondere bei Bauprojekten ist die Bürgerbeteiligung heute selbstverständlich geworden. Soll das Schwimmbad geschlossen, eine neue Kita eröffnet, Fläche für einen Gewerbeparkt freigegeben oder das Radwegenetz zu Lasten des Autoverkehrs ausgebaut werden? Soll sich die Stadt oder der Kreis vorrangig mit grüner Energie versorgen? Alles zukunftsweisende Projekte, bei denen heute die Bevölkerung schon in der Planungsphase einbezogen wird.

Ohne Bürger gehen Bauprojekte oft schief

Stadtentwicklung liefe reibungsloser mit "öffentlich-privater Partnerschaft" stellte eine Studie des Bundesumweltministeriums fest. Bekanntester Beleg dafür ist Stuttgart 21. Der 2010 aufgesetzte milliardenschwere Umbau des Stuttgarter Bahnhofes löste wütenden Proteste in der Bevölkerung aus. Montagsdemos, verhärtete Fronten, Polizeieinsätze mit Verletzten. Im März 2011 ließ die neu gewählte rot-grüne Landesregierung eine Volksabstimmung zu. Die Mehrheit der Befragten sprachen sich gegen einen Ausstieg des Landes beim Bauprojekt aus. Sehr zum Verdruss der Protestierenden. Doch die Entscheidung befriedete die angespannte Lage, auch wenn weiter gebaut wurde. Es ist eben etwas anderes, wenn gegen eine Regierung oder gegen den Willen der Mitbürger angegangenen wird.

Volksentscheid auf Bundesebene

Für Ralf -Uwe Beck war Stuttgart 21 eine Sternstunde der direkten Demokratie. Er ist Sprecher des Bundesvorstandes von "Mehr Demokratie". Der vor 35 Jahren gegründete Verein setzt sich überparteilich für mehr Bürgerbeteiligung ein. Rund 40 Volksbegehren und Initiativen hat der Verein mit organisiert, bei tausenden kommunalen Bürgerbegehren stand er beratend zur Seite. Das größte Ziel: Volksentscheide auf Bundesebene. Dabei komme es für den Thüringer gar nicht unbedingt darauf an, dass ein solches Begehren tatsächlich ins Ziel geführt wird. Ein Erfolg wäre es bereits, wenn es das Instrument überhaupt gäbe, um auf Bundespolitiker einen gewissen Druck ausüben zu können, wieder dichter an den Wählern zu arbeiten. "Volksbegehren auf Bundesebene werden niemals ein Schnellschussinstrument. Sie bedeuten sehr viel Arbeit", unterstreicht Beck.

Die beste  direkte Demokratie gibt es in Bayern

Die besten Erfahrungen mit direkter Demokratie habe Bayern gesammelt, so Beck. 1995, sechs Jahre nach Schleswig-Holstein, führte das südlichste Bundesland die Direkte Demokratie auf Landesebene ein – auf Betreiben der Bürger. Mittlerweile gelten in Bayern sehr bürgerfreundliche Regeln für diese Art der Basisdemokratie und längst hat sich hier das Bürgerbegehren als gängiges Instrument in der Kommunalpolitik etabliert. Auf der Webseite der Bayrischen Landesregierung erleichtert sogar ein Formular mit Hilfetexten das Einreichen und Formulieren von Bürgerbegehren.

Den Datenerhebungen von "Mehr Demokratie" zufolge fanden 40 Prozent von den über 9000 seit 1956 angestoßenen Verfahren in Bayern und etwa zwölf Prozent in Baden-Württemberg statt. Die Plätze dahinter belegen Nordrhein-Westfalen mit 943, Schleswig-Holstein mit 591 und Hessen mit 524 Verfahren. Schlusslichter sind das Saarland und Bremen mit 17 beziehungsweise elf Verfahren.

Der Verein untersucht seit Jahren wie bürgerfreundlich die direkte Demokratie in den 16 Bundesländern geregelt ist und vergeben dafür Schulnoten. Eine Note für Bürgerentscheide auf kommunaler Ebene, eine für Volksentscheide auf Landesebene und eine Gesamtnote. Das Saarland bildet in allen Bereichen das Schlusslicht. In der Gesamtnote führen Bayern, Bremen und Hamburg. Bei Bürgerentscheiden ist Thüringen leicht vor Bayern und Schleswig-Holstein. Bei den Volksentscheiden liegt Hamburg an der Spitze.

"In Thüringen genügen für einen Bürgerantrag 300 Unterschriften, in Sachsen müssen es fünf Prozent der Einwohner einer Stadt oder Kreises sein. In Dresden wären das schon 25.000 Unterschriften", weiß Beck. Zudem grenzen einige Bundesländer bestimmte Themen bei der Bürgerbeteiligung aus oder lassen nur festgelegte Themengebiete für die direkte Mitbestimmung zu. Für Ralf-Uwe Beck wäre schon viel gewonnen, es bundesweit bürgerfreundliche Regeln gäbe.

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Schritt 1: Sich online informieren  In Sachen Digitalisierung eilt Behörden sicher nicht der beste Ruf voraus, doch was die Aufbereitung von Informationen im Netz betrifft, hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Jedenfalls dürfte es nie leichter gewesen sein, die Landes- und Lokalpolitik zu verfolgen. Erste Anlaufstelle ist die Homepage der Stadt, des Kreises oder der Gemeinde. Hier findet man Termine, anstehende Tagesordnungen sowie die Namen und Kontaktdaten seiner Abgeordneten. Viele Lokalpolitiker sind digital sehr aktiv, schreiben Blogs, setzen Tweets ab, posten auf Instagram und Facebook. Immer mehr Lokalpolitiker sind zudem mit eigenen Kanälen auf YouTube präsent. Folgen lohnt durchaus. Auf den letztgenannten Kanälen sind auch Diskussionen und Kommentare möglich. Eine erste Gelegenheit, Themen anzuregen, zu loben oder zu kritisieren.
Schritt 2: Sich selbst zu aktuellen Diskussionen einladen  Die Volksvertreter auf kommunaler Ebene sind die Gemeinde- beziehungsweise Stadträte oder Bezirksräte, wie hier auf dem Bild der Stadtrat von Rellingen bei Hamburg. Die genaue Bezeichnung variiert je nach Größe und Status der Gemeinde. Die Sitzungen sind in aller Regel öffentlich, Termine und Tagesordnungen finden sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder des Bezirkes. Oft hilft hier nur die Websuche nach Gemeinde und in Kombination mit Suchwörtern wie Termine, Gemeinderat oder Bezirksrat. Jeder Bürger hat das Recht, diesen Sitzungen beizuwohnen. Seit der Corona-Pandemie werden  mancherorts Versammlungen sogar live auf YouTube gestreamt. Was man in diesem Rahmen nicht hat, ist das Rederecht. Doch Zuhören und ein Gespür für die Diskussionen zu bekommen, ist ein guter erster Schritt zur eigenen Beteiligung.
Schritt 3: Bürgersprechstunden - Sein Thema vorbringen  In der Bürgersprechstunde kann man mit seinen Lokalpolitikern, dem Bürgermeister oder Abgeordneten in persönlichen Gesprächen eigene Themen vorbringen. Ursprünglich galt der Begriff für feste Termine der Bezirksverwaltung. Als Bürgersprechstunde werden aber auch Termine mit Lokalpolitikern bezeichnet, die über die jeweilige Partei organisiert werden. Ferner laden Lokalpolitiker zu Bürgersprechstunden in größeren Gruppen ein, zum Beispiel vor Entscheidungen zu größeren Vorhaben im Bezirk. Oder schlicht für den eigenen Wahlkampf, wie Marcus König (2.v.r.), CSU-Spitzenkandidat für das Oberbürgermeisteramt in Nürnberg, der sich mit Wählern unterhält. Politikerinnen und Politiker müssen sich im Kommunalwahlkampf einiges einfallen lassen, um die jungen Leute zu erreichen. Vorteil der Bürgersprechstunde: Hier soll mitdiskutiert und die eigene Perspektive eingebracht werden. Termine zu Bürgersprechstunden sind auf den Homepages der Gemeinden, Kommunen oder Stadtbezirken veröffentlicht. Mit dem "Behördenfinder Deutschland" lässt sich die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
Schritt 4: Was kann ich in meiner Stadt in meinem Bundesland überhaupt tun?  Eine Bürgerbeteiligung ist in Deutschland in nahezu allen Ländern, Gemeinden und Städten möglich. Allerdings zu unterschiedlichen Bedingungen. Dem Verein "Mehr Demokratie" zufolge haben Hamburg neben Bayern und Bremen die für ein Bürgerengagement freundlichsten Bestimmungen. Schlusslichter sind das Saarland und Hessen. Welche Formen der Beteiligung am eigenen Wohnort möglich sind, muss man leider selbst in den Satzungen der Bezirks- und Gemeindeverwaltungen nachlesen. Immer öfter veröffentlichen Länder und Kommunen jedoch in eigenen "Leitlinien der Bürgerbeteiligung", welche Möglichkeiten der Partizipation sie anbieten. Guter Startpunkt ist die jeweilige Homepage seines Bundeslandes. Die Liste aller Homepages der Bundesländer sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesrat.  Vorbildlich ist zum Beispiel die "Verfahrenskarte" der Hansestadt Hamburg, einer Landkarte, auf der alle Stadtentwicklungsprojekte eingetragen sind, an denen die Bevölkerung zur Mitgestaltung aufgerufen wird.
Schritt 5: Einwohner- und Bürgerantrag: So können Sie in Entscheidungen auf der Ebene der Stadt, eines Bezirkes oder der Gemeinde eingreifen  Mitglieder der Bürgerinitiative Kleinblittersdorf im Saarland, die 2016 knapp 1000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gegen ein geplantes Bordell sammelten. Es war der erste Einwohnerantrag in der kommunalpolitischen Geschichte des Saarlandes. Der Gemeinderat stimmte darauf gegen das Etablissement.   Mit dem Bürger beziehungsweise Einwohnerantrag, lassen sich Räte auf Stadt- und Gemeindeebene dazu bringen, ein Vorhaben erneut zu diskutieren und sich mit den Einwänden der Bürger auseinanderzusetzen. Der Rat muss den Einwänden jedoch nicht folgen. Allerdings können gut formulierte und belegte Positionen politische Mehrheiten neu verteilen. Zudem muss eine politische Entscheidung gegen einen Bürgerantrag sehr gut begründet werden. Bürgeranträge betreffen normalerweise Bauvorhaben wie der Erhalt eines Schwimmbades der Bau eines Kindergartens oder die Ausweisung von Gewerbegebieten.  Wer einen Bürgerantrag einreichen möchte, muss Mitstreiter für sich gewinnen und Unterschriften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften variiert von Bundesland zu Bundesland. So genügen in Thüringen für einen Einwohnerantrag 300 Unterschriften, in Sachsen hingegen sind fünf Prozent der Einwohner notwendig, was in Dresden rund 25.000 Unterschriften entspräche. Welche Voraussetzungen am eigenen Wohnort gelten, ist in aller Regel Online verfügbar.  Auf den offiziellen Homepages der Länder gibt es oft eigene „Beteiligungsportale für Bürger“. Mit dem „Behördenfinder Deutschland“ lässt sich schnell die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
Schritt 6: Ortsbeiräte - Eigene Themen setzen und Mitstreiter gewinnen  Sie haben viele Namen. Je nach Bundesland heißen sie Ortsbeiräte wie in Hessen, Stadtteilbeiräte in Hamburg, Ortsausschüsse oder Ortsteilvertretung in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Funktion ist jedoch gleich. Die Beiräte sind Gremien aus gewählten Bürgern, die von den Gemeinde- und Bezirksräten offiziell als besondere Vertreter anerkannt werden. Je nach Gemeindeordnung wird den Beiräten sogar ein Budget aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt, um eigene Projekte umzusetzen. Da Kommunalpolitik Sache der Länder ist, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen für Beiräte. Manchmal werden sie zusammen mit den Kommunalwahlen gewählt, in anderen Ländern gingen die Beiräte aus Entwicklungsprojekten hervor, haben seither ihre Funktion beibehalten und organisieren sich selbst. So oder so: Da der Beirat von den Räten und Bezirksvertretungen einbezogen werden muss, ist er auf lokaler Ebene der Ort, an dem man auch ohne Parteibuch bei kommunalen Entscheidungen mitmischen kann. Doch selbst, wer sich nicht im Beirat engagiert, findet in ihm einen direkten Zugang zu seinen politischen Vertretern. Hier können Themen platziert, Anfragen formuliert und sogar Mitstreiter gewonnen werden. Wichtig: Die Arbeit des Beirates ist auf seinen Stadtteil oder Ortsteil beschränkt. Ob es einen Beirat am Wohnort gibt, lässt sich am besten in der jeweiligen Verwaltung erfragen. Eine gute Vorstellung von den Möglichkeiten bieten Vereine wie das „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ und „Wegweiser Bürgergesellschaft“ 
Schritt 7: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid  Auf Bundesebene gibt es sie nicht, wohl aber darunter: die direkte Demokratie durch das Volksbegehren oder Bürgerbegehren. Das Volksbegehren betrifft die Landespolitik, das Bürgerbegehren die Kommunen und Gemeinden. Mit diesen Instrumenten können Bürger Gesetze auf den Weg bringen oder über Sachfragen entscheiden. Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet, tatsächlich bezeichnen sie die einzelnen Stufen des Verfahrens: Bei der Initiative muss das politische Anliegen formuliert, eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt und dem Landtag eingereicht werden. Stimmt der Landtag dem Anliegen nicht zu, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für ein Begehren sind deutlich mehr Unterschriften innerhalb einer Frist notwendig. Sind die Anforderungen erfüllt, doch der Landtag lehnt das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Nun sind alle wahlberechtigten Bürger aufgefordert, dem durch die Initiative angeregtem Gesetz mit Ja oder Nein abzustimmen. Stimmt die Mehrheit zu, dann hat das Gesetz den gleichen Rang wie eine parlamentarische Entscheidung. Wer eine Bürgerinitiative starten will, sollte sich vorab beraten und im Verlauf helfen lassen. Eine Mitgliedschaft in Vereinen wie „Mehr Demokratie“ ist nützlich. 
Schritt 8: Der Bürgerrat als neues Mittel der bundespolitischen Bürgernähe  Die Bundespolitik hat 2023 eine neue Institution geschaffen, über die Bürger ihre Perspektive in aktuelle politische Debatten einbringen können: den Bürgerrat. Im Mai beschloss der Bundestag die Einführung eines Bürgerrates zum Thema Ernährung. Der Rat soll unter anderem zur Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelverschwendung eine Handlungsempfehlung in Form eines sogenannten Bürgergutachtens erarbeiten. Bewerben kann man sich für den 160-köpfigen Rat nicht. Die Teilnehmer werden über die Melderegister ausgelost, wobei auf eine repräsentative Mischung geachtet hinsichtlich Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft und Bildungsstand geachtet werden soll. Auch Vegetarier und Veganer sollen mitwirken. Das Gutachten wird im Februar 2024 im Plenum des Bundestages diskutiert und dann dem Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung übermittelt. Möglicherweise werden weitere Bürgerräte zu anderen Themenschwerpunkten eingerichtet. Das Parlament muss dem Gutachten jedoch nicht folgen.
Schritt 9: Petitionen starten oder unterstützen  Das Recht der Bürger, sich bei den Volksvertretern sowie Behörden zu beschweren, etwas zu tun oder zu unterlassen ist im Artikel 17 des Grundgesetztes als Petitionsrecht verbrieft. Die Petition kann von einer einzelnen Person kommen oder, wenn sie mehr Wirkung entfalten soll, von möglichst vielen Unterstützern unterzeichnet werden. Der Adressat vom Bundestag, über die Landtage bis zu den Kommunen ist verpflichtet, sich die Eingabe anzuschauen und darauf zu antworten. Im Bundestag sowie den Landtagen gibt es dafür eigene Petitionsausschüsse. Konnten für eine Petition 50.000 Unterzeichner gewonnen werden, kommt es zu einer öffentlichen Anhörung. Durch die Digitalisierung sind Petitionen einfacher geworden. Mit den Online-Plattformen gemeinnütziger Vereine wie „Open Petition.org“ oder "Change" lassen sich Petitionen komfortabel aufsetzen, verbreiten, nachhalten und einreichen. Seit 2005 können Petitionen beim Bundestag auch Online abgegeben werden, bei nahezu allen Landtagen ist das mittlerweile auch möglich.
  • Volksentscheid
  • Bürgerentscheid
  • Bürgerrat
  • Online-Petition

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