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  • Sich als Bürger politisch einmischen? So geht's!

Zur Galerie Sich als Bürger politisch einmischen? So geht's!
Schritt 2: Sich selbst zu aktuellen Diskussionen einladen  Die Volksvertreter auf kommunaler Ebene sind die Gemeinde- beziehungsweise Stadträte oder Bezirksräte, wie hier auf dem Bild der Stadtrat von Rellingen bei Hamburg. Die genaue Bezeichnung variiert je nach Größe und Status der Gemeinde. Die Sitzungen sind in aller Regel öffentlich, Termine und Tagesordnungen finden sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder des Bezirkes. Oft hilft hier nur die Websuche nach Gemeinde und in Kombination mit Suchwörtern wie Termine, Gemeinderat oder Bezirksrat. Jeder Bürger hat das Recht, diesen Sitzungen beizuwohnen. Seit der Corona-Pandemie werden  mancherorts Versammlungen sogar live auf YouTube gestreamt. Was man in diesem Rahmen nicht hat, ist das Rederecht. Doch Zuhören und ein Gespür für die Diskussionen zu bekommen, ist ein guter erster Schritt zur eigenen Beteiligung.
Schritt 2: Sich selbst zu aktuellen Diskussionen einladen
Die Volksvertreter auf kommunaler Ebene sind die Gemeinde- beziehungsweise Stadträte oder Bezirksräte, wie hier auf dem Bild der Stadtrat von Rellingen bei Hamburg. Die genaue Bezeichnung variiert je nach Größe und Status der Gemeinde. Die Sitzungen sind in aller Regel öffentlich, Termine und Tagesordnungen finden sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder des Bezirkes. Oft hilft hier nur die Websuche nach Gemeinde und in Kombination mit Suchwörtern wie Termine, Gemeinderat oder Bezirksrat. Jeder Bürger hat das Recht, diesen Sitzungen beizuwohnen. Seit der Corona-Pandemie werden  mancherorts Versammlungen sogar live auf YouTube gestreamt. Was man in diesem Rahmen nicht hat, ist das Rederecht. Doch Zuhören und ein Gespür für die Diskussionen zu bekommen, ist ein guter erster Schritt zur eigenen Beteiligung.
© Marcus Brandt/ / Picture Alliance
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Schritt 1: Sich online informieren  In Sachen Digitalisierung eilt Behörden sicher nicht der beste Ruf voraus, doch was die Aufbereitung von Informationen im Netz betrifft, hat sich in den vergangenen Jahren eine Menge getan. Jedenfalls dürfte es nie leichter gewesen sein, die Landes- und Lokalpolitik zu verfolgen. Erste Anlaufstelle ist die Homepage der Stadt, des Kreises oder der Gemeinde. Hier findet man Termine, anstehende Tagesordnungen sowie die Namen und Kontaktdaten seiner Abgeordneten. Viele Lokalpolitiker sind digital sehr aktiv, schreiben Blogs, setzen Tweets ab, posten auf Instagram und Facebook. Immer mehr Lokalpolitiker sind zudem mit eigenen Kanälen auf YouTube präsent. Folgen lohnt durchaus. Auf den letztgenannten Kanälen sind auch Diskussionen und Kommentare möglich. Eine erste Gelegenheit, Themen anzuregen, zu loben oder zu kritisieren.
Schritt 2: Sich selbst zu aktuellen Diskussionen einladen  Die Volksvertreter auf kommunaler Ebene sind die Gemeinde- beziehungsweise Stadträte oder Bezirksräte, wie hier auf dem Bild der Stadtrat von Rellingen bei Hamburg. Die genaue Bezeichnung variiert je nach Größe und Status der Gemeinde. Die Sitzungen sind in aller Regel öffentlich, Termine und Tagesordnungen finden sich auf der Homepage der jeweiligen Gemeinde oder des Bezirkes. Oft hilft hier nur die Websuche nach Gemeinde und in Kombination mit Suchwörtern wie Termine, Gemeinderat oder Bezirksrat. Jeder Bürger hat das Recht, diesen Sitzungen beizuwohnen. Seit der Corona-Pandemie werden  mancherorts Versammlungen sogar live auf YouTube gestreamt. Was man in diesem Rahmen nicht hat, ist das Rederecht. Doch Zuhören und ein Gespür für die Diskussionen zu bekommen, ist ein guter erster Schritt zur eigenen Beteiligung.
Schritt 3: Bürgersprechstunden - Sein Thema vorbringen  In der Bürgersprechstunde kann man mit seinen Lokalpolitikern, dem Bürgermeister oder Abgeordneten in persönlichen Gesprächen eigene Themen vorbringen. Ursprünglich galt der Begriff für feste Termine der Bezirksverwaltung. Als Bürgersprechstunde werden aber auch Termine mit Lokalpolitikern bezeichnet, die über die jeweilige Partei organisiert werden. Ferner laden Lokalpolitiker zu Bürgersprechstunden in größeren Gruppen ein, zum Beispiel vor Entscheidungen zu größeren Vorhaben im Bezirk. Oder schlicht für den eigenen Wahlkampf, wie Marcus König (2.v.r.), CSU-Spitzenkandidat für das Oberbürgermeisteramt in Nürnberg, der sich mit Wählern unterhält. Politikerinnen und Politiker müssen sich im Kommunalwahlkampf einiges einfallen lassen, um die jungen Leute zu erreichen. Vorteil der Bürgersprechstunde: Hier soll mitdiskutiert und die eigene Perspektive eingebracht werden. Termine zu Bürgersprechstunden sind auf den Homepages der Gemeinden, Kommunen oder Stadtbezirken veröffentlicht. Mit dem "Behördenfinder Deutschland" lässt sich die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
Schritt 4: Was kann ich in meiner Stadt in meinem Bundesland überhaupt tun?  Eine Bürgerbeteiligung ist in Deutschland in nahezu allen Ländern, Gemeinden und Städten möglich. Allerdings zu unterschiedlichen Bedingungen. Dem Verein "Mehr Demokratie" zufolge haben Hamburg neben Bayern und Bremen die für ein Bürgerengagement freundlichsten Bestimmungen. Schlusslichter sind das Saarland und Hessen. Welche Formen der Beteiligung am eigenen Wohnort möglich sind, muss man leider selbst in den Satzungen der Bezirks- und Gemeindeverwaltungen nachlesen. Immer öfter veröffentlichen Länder und Kommunen jedoch in eigenen "Leitlinien der Bürgerbeteiligung", welche Möglichkeiten der Partizipation sie anbieten. Guter Startpunkt ist die jeweilige Homepage seines Bundeslandes. Die Liste aller Homepages der Bundesländer sowie weitere Informationen gibt es beim Bundesrat.  Vorbildlich ist zum Beispiel die "Verfahrenskarte" der Hansestadt Hamburg, einer Landkarte, auf der alle Stadtentwicklungsprojekte eingetragen sind, an denen die Bevölkerung zur Mitgestaltung aufgerufen wird.
Schritt 5: Einwohner- und Bürgerantrag: So können Sie in Entscheidungen auf der Ebene der Stadt, eines Bezirkes oder der Gemeinde eingreifen  Mitglieder der Bürgerinitiative Kleinblittersdorf im Saarland, die 2016 knapp 1000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gegen ein geplantes Bordell sammelten. Es war der erste Einwohnerantrag in der kommunalpolitischen Geschichte des Saarlandes. Der Gemeinderat stimmte darauf gegen das Etablissement.   Mit dem Bürger beziehungsweise Einwohnerantrag, lassen sich Räte auf Stadt- und Gemeindeebene dazu bringen, ein Vorhaben erneut zu diskutieren und sich mit den Einwänden der Bürger auseinanderzusetzen. Der Rat muss den Einwänden jedoch nicht folgen. Allerdings können gut formulierte und belegte Positionen politische Mehrheiten neu verteilen. Zudem muss eine politische Entscheidung gegen einen Bürgerantrag sehr gut begründet werden. Bürgeranträge betreffen normalerweise Bauvorhaben wie der Erhalt eines Schwimmbades der Bau eines Kindergartens oder die Ausweisung von Gewerbegebieten.  Wer einen Bürgerantrag einreichen möchte, muss Mitstreiter für sich gewinnen und Unterschriften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften variiert von Bundesland zu Bundesland. So genügen in Thüringen für einen Einwohnerantrag 300 Unterschriften, in Sachsen hingegen sind fünf Prozent der Einwohner notwendig, was in Dresden rund 25.000 Unterschriften entspräche. Welche Voraussetzungen am eigenen Wohnort gelten, ist in aller Regel Online verfügbar.  Auf den offiziellen Homepages der Länder gibt es oft eigene „Beteiligungsportale für Bürger“. Mit dem „Behördenfinder Deutschland“ lässt sich schnell die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
Schritt 6: Ortsbeiräte - Eigene Themen setzen und Mitstreiter gewinnen  Sie haben viele Namen. Je nach Bundesland heißen sie Ortsbeiräte wie in Hessen, Stadtteilbeiräte in Hamburg, Ortsausschüsse oder Ortsteilvertretung in Mecklenburg-Vorpommern. Ihre Funktion ist jedoch gleich. Die Beiräte sind Gremien aus gewählten Bürgern, die von den Gemeinde- und Bezirksräten offiziell als besondere Vertreter anerkannt werden. Je nach Gemeindeordnung wird den Beiräten sogar ein Budget aus dem Haushalt zur Verfügung gestellt, um eigene Projekte umzusetzen. Da Kommunalpolitik Sache der Länder ist, gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher Regelungen für Beiräte. Manchmal werden sie zusammen mit den Kommunalwahlen gewählt, in anderen Ländern gingen die Beiräte aus Entwicklungsprojekten hervor, haben seither ihre Funktion beibehalten und organisieren sich selbst. So oder so: Da der Beirat von den Räten und Bezirksvertretungen einbezogen werden muss, ist er auf lokaler Ebene der Ort, an dem man auch ohne Parteibuch bei kommunalen Entscheidungen mitmischen kann. Doch selbst, wer sich nicht im Beirat engagiert, findet in ihm einen direkten Zugang zu seinen politischen Vertretern. Hier können Themen platziert, Anfragen formuliert und sogar Mitstreiter gewonnen werden. Wichtig: Die Arbeit des Beirates ist auf seinen Stadtteil oder Ortsteil beschränkt. Ob es einen Beirat am Wohnort gibt, lässt sich am besten in der jeweiligen Verwaltung erfragen. Eine gute Vorstellung von den Möglichkeiten bieten Vereine wie das „Netzwerk Bürgerbeteiligung“ und „Wegweiser Bürgergesellschaft“ 
Schritt 7: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid  Auf Bundesebene gibt es sie nicht, wohl aber darunter: die direkte Demokratie durch das Volksbegehren oder Bürgerbegehren. Das Volksbegehren betrifft die Landespolitik, das Bürgerbegehren die Kommunen und Gemeinden. Mit diesen Instrumenten können Bürger Gesetze auf den Weg bringen oder über Sachfragen entscheiden. Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet, tatsächlich bezeichnen sie die einzelnen Stufen des Verfahrens: Bei der Initiative muss das politische Anliegen formuliert, eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt und dem Landtag eingereicht werden. Stimmt der Landtag dem Anliegen nicht zu, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für ein Begehren sind deutlich mehr Unterschriften innerhalb einer Frist notwendig. Sind die Anforderungen erfüllt, doch der Landtag lehnt das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Nun sind alle wahlberechtigten Bürger aufgefordert, dem durch die Initiative angeregtem Gesetz mit Ja oder Nein abzustimmen. Stimmt die Mehrheit zu, dann hat das Gesetz den gleichen Rang wie eine parlamentarische Entscheidung. Wer eine Bürgerinitiative starten will, sollte sich vorab beraten und im Verlauf helfen lassen. Eine Mitgliedschaft in Vereinen wie „Mehr Demokratie“ ist nützlich. 
Schritt 8: Der Bürgerrat als neues Mittel der bundespolitischen Bürgernähe  Die Bundespolitik hat 2023 eine neue Institution geschaffen, über die Bürger ihre Perspektive in aktuelle politische Debatten einbringen können: den Bürgerrat. Im Mai beschloss der Bundestag die Einführung eines Bürgerrates zum Thema Ernährung. Der Rat soll unter anderem zur Lebensmittelkennzeichnung und Lebensmittelverschwendung eine Handlungsempfehlung in Form eines sogenannten Bürgergutachtens erarbeiten. Bewerben kann man sich für den 160-köpfigen Rat nicht. Die Teilnehmer werden über die Melderegister ausgelost, wobei auf eine repräsentative Mischung geachtet hinsichtlich Alter, Geschlecht, regionaler Herkunft und Bildungsstand geachtet werden soll. Auch Vegetarier und Veganer sollen mitwirken. Das Gutachten wird im Februar 2024 im Plenum des Bundestages diskutiert und dann dem Ausschuss für Landwirtschaft und Ernährung übermittelt. Möglicherweise werden weitere Bürgerräte zu anderen Themenschwerpunkten eingerichtet. Das Parlament muss dem Gutachten jedoch nicht folgen.
Schritt 9: Petitionen starten oder unterstützen  Das Recht der Bürger, sich bei den Volksvertretern sowie Behörden zu beschweren, etwas zu tun oder zu unterlassen ist im Artikel 17 des Grundgesetztes als Petitionsrecht verbrieft. Die Petition kann von einer einzelnen Person kommen oder, wenn sie mehr Wirkung entfalten soll, von möglichst vielen Unterstützern unterzeichnet werden. Der Adressat vom Bundestag, über die Landtage bis zu den Kommunen ist verpflichtet, sich die Eingabe anzuschauen und darauf zu antworten. Im Bundestag sowie den Landtagen gibt es dafür eigene Petitionsausschüsse. Konnten für eine Petition 50.000 Unterzeichner gewonnen werden, kommt es zu einer öffentlichen Anhörung. Durch die Digitalisierung sind Petitionen einfacher geworden. Mit den Online-Plattformen gemeinnütziger Vereine wie „Open Petition.org“ oder "Change" lassen sich Petitionen komfortabel aufsetzen, verbreiten, nachhalten und einreichen. Seit 2005 können Petitionen beim Bundestag auch Online abgegeben werden, bei nahezu allen Landtagen ist das mittlerweile auch möglich.
  • Volksentscheid
  • Bürgerentscheid
  • Bürgerrat
  • Online-Petition

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