
Schritt 5: Einwohner- und Bürgerantrag: So können Sie in Entscheidungen auf der Ebene der Stadt, eines Bezirkes oder der Gemeinde eingreifen
Mitglieder der Bürgerinitiative Kleinblittersdorf im Saarland, die 2016 knapp 1000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gegen ein geplantes Bordell sammelten. Es war der erste Einwohnerantrag in der kommunalpolitischen Geschichte des Saarlandes. Der Gemeinderat stimmte darauf gegen das Etablissement.
Mit dem Bürger beziehungsweise Einwohnerantrag, lassen sich Räte auf Stadt- und Gemeindeebene dazu bringen, ein Vorhaben erneut zu diskutieren und sich mit den Einwänden der Bürger auseinanderzusetzen. Der Rat muss den Einwänden jedoch nicht folgen. Allerdings können gut formulierte und belegte Positionen politische Mehrheiten neu verteilen. Zudem muss eine politische Entscheidung gegen einen Bürgerantrag sehr gut begründet werden. Bürgeranträge betreffen normalerweise Bauvorhaben wie der Erhalt eines Schwimmbades der Bau eines Kindergartens oder die Ausweisung von Gewerbegebieten.
Wer einen Bürgerantrag einreichen möchte, muss Mitstreiter für sich gewinnen und Unterschriften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften variiert von Bundesland zu Bundesland. So genügen in Thüringen für einen Einwohnerantrag 300 Unterschriften, in Sachsen hingegen sind fünf Prozent der Einwohner notwendig, was in Dresden rund 25.000 Unterschriften entspräche. Welche Voraussetzungen am eigenen Wohnort gelten, ist in aller Regel Online verfügbar.
Auf den offiziellen Homepages der Länder gibt es oft eigene „Beteiligungsportale für Bürger“. Mit dem „Behördenfinder Deutschland“ lässt sich schnell die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
Mitglieder der Bürgerinitiative Kleinblittersdorf im Saarland, die 2016 knapp 1000 Unterschriften für einen Einwohnerantrag gegen ein geplantes Bordell sammelten. Es war der erste Einwohnerantrag in der kommunalpolitischen Geschichte des Saarlandes. Der Gemeinderat stimmte darauf gegen das Etablissement.
Mit dem Bürger beziehungsweise Einwohnerantrag, lassen sich Räte auf Stadt- und Gemeindeebene dazu bringen, ein Vorhaben erneut zu diskutieren und sich mit den Einwänden der Bürger auseinanderzusetzen. Der Rat muss den Einwänden jedoch nicht folgen. Allerdings können gut formulierte und belegte Positionen politische Mehrheiten neu verteilen. Zudem muss eine politische Entscheidung gegen einen Bürgerantrag sehr gut begründet werden. Bürgeranträge betreffen normalerweise Bauvorhaben wie der Erhalt eines Schwimmbades der Bau eines Kindergartens oder die Ausweisung von Gewerbegebieten.
Wer einen Bürgerantrag einreichen möchte, muss Mitstreiter für sich gewinnen und Unterschriften sammeln. Die Anzahl der Unterschriften variiert von Bundesland zu Bundesland. So genügen in Thüringen für einen Einwohnerantrag 300 Unterschriften, in Sachsen hingegen sind fünf Prozent der Einwohner notwendig, was in Dresden rund 25.000 Unterschriften entspräche. Welche Voraussetzungen am eigenen Wohnort gelten, ist in aller Regel Online verfügbar.
Auf den offiziellen Homepages der Länder gibt es oft eigene „Beteiligungsportale für Bürger“. Mit dem „Behördenfinder Deutschland“ lässt sich schnell die Homepage seines Bundeslandes, Kreises oder Kommune finden.
© Katja Sponholz/ / Picture Alliance