
Schritt 7: Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
Auf Bundesebene gibt es sie nicht, wohl aber darunter: die direkte Demokratie durch das Volksbegehren oder Bürgerbegehren. Das Volksbegehren betrifft die Landespolitik, das Bürgerbegehren die Kommunen und Gemeinden. Mit diesen Instrumenten können Bürger Gesetze auf den Weg bringen oder über Sachfragen entscheiden. Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet, tatsächlich bezeichnen sie die einzelnen Stufen des Verfahrens: Bei der Initiative muss das politische Anliegen formuliert, eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt und dem Landtag eingereicht werden. Stimmt der Landtag dem Anliegen nicht zu, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für ein Begehren sind deutlich mehr Unterschriften innerhalb einer Frist notwendig. Sind die Anforderungen erfüllt, doch der Landtag lehnt das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Nun sind alle wahlberechtigten Bürger aufgefordert, dem durch die Initiative angeregtem Gesetz mit Ja oder Nein abzustimmen. Stimmt die Mehrheit zu, dann hat das Gesetz den gleichen Rang wie eine parlamentarische Entscheidung. Wer eine Bürgerinitiative starten will, sollte sich vorab beraten und im Verlauf helfen lassen. Eine Mitgliedschaft in Vereinen wie „Mehr Demokratie“ ist nützlich.
Auf Bundesebene gibt es sie nicht, wohl aber darunter: die direkte Demokratie durch das Volksbegehren oder Bürgerbegehren. Das Volksbegehren betrifft die Landespolitik, das Bürgerbegehren die Kommunen und Gemeinden. Mit diesen Instrumenten können Bürger Gesetze auf den Weg bringen oder über Sachfragen entscheiden. Die drei Begriffe werden häufig synonym verwendet, tatsächlich bezeichnen sie die einzelnen Stufen des Verfahrens: Bei der Initiative muss das politische Anliegen formuliert, eine bestimmte Anzahl von Unterschriften gesammelt und dem Landtag eingereicht werden. Stimmt der Landtag dem Anliegen nicht zu, kann ein Volksbegehren eingeleitet werden. Für ein Begehren sind deutlich mehr Unterschriften innerhalb einer Frist notwendig. Sind die Anforderungen erfüllt, doch der Landtag lehnt das Volksbegehren ab, kommt es zum Volksentscheid. Nun sind alle wahlberechtigten Bürger aufgefordert, dem durch die Initiative angeregtem Gesetz mit Ja oder Nein abzustimmen. Stimmt die Mehrheit zu, dann hat das Gesetz den gleichen Rang wie eine parlamentarische Entscheidung. Wer eine Bürgerinitiative starten will, sollte sich vorab beraten und im Verlauf helfen lassen. Eine Mitgliedschaft in Vereinen wie „Mehr Demokratie“ ist nützlich.
© Daniel Maurer/ / Picture Alliance