In den meisten Bundesländern dürfen sich aktuell nur die Angehörigen zweier Haushalte treffen – so auch in Baden-Württemberg. Hier kommt allerdings eine weitere Bestimmung hinzu, die bei einigen Bürgern für Verwirrung sorgt: In privaten Räumen sind Familientreffen, auch wenn diese in mehr als zwei Haushalten wohnen, gestattet. Sobald der private Raum verlassen wird, gilt allerdings die Kontaktbeschränkung von zwei Haushalten. Eine Familie aus der Region Stuttgart hat diese Regel unwissendlich missachtet und muss nun 1000 Euro Strafe zahlen, berichten die "Stuttgarter Nachrichten".
200 Euro Strafe pro Person
Am Feiertag war die Familie in einer Zweier- und einer Dreiergruppe auf dem Weg zum Friedhof, als sie von einer Polizeistreife angehalten wurde. Sie rückte näher zusammen und hielt den Abstand von 1,5 Metern nicht ein. Die Polizisten stellten einen Verstoß gegen den Infektionsschutz fest und notierten die Personalien der Angehörigen. Die Familie erhielt daraufhin eine Mitteilung vom Ordnungsamt: 200 Euro Strafe pro Person, insgesamt 1000 Euro sind zu zahlen.

"Was haben diese Vorschriften mit der Verhinderung der Virusausbreitung zu tun?"
Ein Mitglied der Familie äußerte sich zu dem Vorfall, wie die "Stuttgarter Nachrichten" berichten: "Was haben diese Vorschriften mit der Verhinderung der Virusausbreitung zu tun?", fragt der Mann. Die Polizeibeamten vor Ort hatten der Familie dazu geraten, sich "kooperativ zu zeigen" und die Strafe fristgerecht zu zahlen. Ein weiteres Ärgernis: Die niedrigste Stufe des Bußgeldrahmens hätte die Familie lediglich 100 Euro pro Person gekostet. Doch die wurde in diesem Fall nicht angewandt. Unverständlich, findet die betroffene Familie. Sie hätte sich mehr Augenmaß der Beamten gewünscht.
Quelle: "Stuttgarter Nachrichten"