Im Prozess um #Link;http://www.stern.de/wissen/silikonimplantate-91586281t.html;Brustimplantate# aus schädlichem Billig-Silikon ist keine rasche Entscheidung in Sicht. Das Landgericht Karlsruhe hat am Freitag ein Sachverständigengutachten in Auftrag gegeben. Damit soll geklärt werden, ob die Patientin vor der Operation ausreichend aufgeklärt wurde. Erst danach solle weiter verhandelt werden, erläuterte ein Gerichtssprecher. Das könne erfahrungsgemäß etwa ein Jahr dauern. Die französische Firma #Link;http://www.stern.de/reise/fernreisen/pip-91196203t.html;Poly Implant Prothèse# (PIP) hatte jahrelang Implantate aus billigem Industriesilikon verkauft.
Vor dem Landgericht Karlsruhe wurde erstmals über Schadenersatzansprüche deutscher Frauen verhandelt. In Deutschland sind nach Behördenangaben rund 5000 Frauen betroffen. Das #Link;http://www.stern.de/gesundheit/bundesinstitut-fuer-arzneimittel-90411865t.html;Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte# (BfArM) empfiehlt, die Silikon-Kissen wieder herausoperieren zu lassen.
"Ich dachte, dass es schneller eine Entscheidung geben würde", sagte die Klägerin Iris Herold der Nachrichtenagentur DPA. "Vor allem, um Klarheit für die anderen betroffenen Frauen zu schaffen." Die 40-Jährige hatte unter anderem die Haftpflichtversicherung des Herstellers verklagt, außerdem den Tüv Rheinland, der die Implantate zertifiziert hatte und den behandelnden Chirurgen. PIP ist mittlerweile insolvent, so dass sich dort kein Schadenersatz holen lässt.
Keine Fehler des Tüv und der Aufsichtsbehörden
Herolds Anwalt Michael Graf sieht die Verzögerung gelassen: "Damit haben wir die nötige Zeit bekommen, um vor allem den Einwänden des Tüv zu begegnen." Außerdem würden Ansprüche gegen die französische Firma geprüft, die das Silikon an PIP geliefert hatte.
In der mündlichen Verhandlung Mitte des Monats hatten die Richter betroffenen Frauen wenig Hoffnung auf schnellen Schadenersatz gemacht. Sie sahen zunächst keine Versäumnisse des Tüv bei der Prüfung der Implantate und auch kein Versagen der Aufsichtsbehörden. Da nach Auffassung der Richter wohl auch keine Ansprüche gegen die französische Versicherung von PIP bestehen, bliebe betroffenen Frauen nur die Möglichkeit, den behandelnden Arzt zu verklagen - etwa wegen mangelhafter Aufklärung über die Risiken im Einzelfall.
Ob dies im konkreten Fall geschehen ist, muss nun ein Sachverständiger klären. Dabei wird es dem Gericht zufolge auch um die Äußerung eines Arztes gehen, über die Implantate könne "ein Auto drüberfahren", ohne dass sie kaputt gingen. "Ich bin mir sicher, der Gutachter wird diese Aussage des Chirurgen als Verharmlosung bewerten. Damit wäre der Eingriff rechtswidrig", meint Klägeranwalt Graf.