Warnhinweise auf Bubble Tea Aigners Gebubbel

Auch die Verbraucherministerin hat die Gefahr erkannt: An den Kugeln im Modegetränk Bubble Tea können sich Kleinkinder verschlucken. Gut, dass darüber mal auf höchster Ebene gebubbelt wurde.

Eigentlich ist schon alles gesagt: Dass Bubble Tea kein Schlankmacher ist, dürfte mittlerweile hinlänglich bekannt sein. Dass er synthetische Farbstoffe und Aromen enthält, war auch irgendwie zu vermuten. Ist aber mittlerweile sogar durch Stiftung Warentest bestätigt. Die Verbraucherzentralen haben ebenfalls kritisiert: Bei der Kennzeichnung der Inhaltsstoffe mangele es. Und der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte warnte bereits im Februar, dass sich Kleinkinder leicht an den im Getränk enthaltenen Kügelchen verschlucken könnten.

Bubble Tea - der Gesundheitskiller Nummer eins? Kaum jemand, der sich noch nicht an dem Thema abgearbeitet hat. Monate später hat sich auch das Verbraucherministerium auf das Modegetränk eingeschossen. Und lässt die Bombe platzen: Bei Bubble Tea bestehe vor allem bei kleinen Kindern das Risiko, dass diese sich an den Glibberkugeln verschlucken, so die unglaubliche Erkenntnis. Mutig prescht Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner (CSU) nach vorne und fordert einen Warnhinweis auf dem Modegetränk.

Klar, dass sie sich in dieses mit Kügelchen verminte Feld nicht ohne überzeugende Argumente wagt. Die Ministerin hat daher sogar eine Bewertung beim Bundesinstitut für Risikobewertung in Auftrag gegeben. Deren Ergebnis: Beim Verkauf von Bubble Tea seien Hinweise zur Verschluckungsgefahr bei Kindern erforderlich, heißt es darin.

Alles gesagt, aber noch nicht von allen

Die Gesundheit der Kleinsten ist offensichtlich Chefsache. Aigner appelliert daher gleich an mehrere Stellen. Die betroffenen Wirtschaftsverbände werden gebeten, "Warnhinweise gut sichtbar, leicht lesbar und verständlich" auf dem gefährlichen Trunk anzubringen - wenn möglich, bitte bundesweit einheitlich. Zugleich ging ein Schreiben an die zuständigen Aufsichtsbehörden der Bundesländer. Die sollen doch bitte ebenfalls die Firmen zu solchen Warnungen auffordern. Und wenn man schon mal dabei ist, werden auch gleich noch die Eltern gewarnt: Bei unter vierjährigen Kindern seien bei Bubble Tea die gleichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten, wie sie für den Verzehr von Gummibärchen und Erdnüssen gelten.

Dabei räumt sogar das Verbraucherministerium ein: Bis jetzt seien weder bei den Giftinformationszentren, denen Ärzte auch Fälle von Verschlucken von Fremdkörper mitteilen, noch aus dem EU-Ausland durch Bubble Tea hervorgerufenen Komplikationen gemeldet worden.

Gut also, dass darüber mal gebubbelt wurde. Was es tatsächlich bringt, bleibt abzuwarten. Denn ob solche Warnhinweise Eltern davon abhalten, ihren Kindern das Modegetränk zu geben, wenn diese quengeln, ist fraglich. Und vielleicht sollte man irgendwann auch einmal vor den kleinen Schirmchen warnen, die als Zierde auf Eisbechern prangen? Denn immerhin sind die auch verdammt spitz, eine Mordwaffe, mindestens. Und an Pommes können Kinder sich theoretisch auch verschlucken. Oder?

Verbraucher können nun aber sicher sein, dass endlich auch das Verbraucherministerium Bubble Tea als Gesundheitsrisiko Nummer eins erkannt hat. Und dass die Ministerin auch dieses Thema auf der Agenda hat. Da kann man nur hoffen, dass für solche bahnbrechenden Erkenntnisse nicht Unsummen ausgegeben wurden. Denn wie merkte der Komiker Karl Valentin schon an: "Es ist alles schon gesagt, nur noch nicht von allen."

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