Der Rapper Bushido ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Indizierung seines Albums "Sonny Black" gescheitert. Er sei nicht in seiner Kunstfreiheit verletzt, erklärte das Gericht am Freitag in Karlsruhe. Das Album war 2014 erschienen und wurde 2015 von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien auf den Index gesetzt, weil die Texte verrohend wirkten, einen kriminellen Lebensstil verherrlichten sowie Frauen und homosexuelle Menschen diskriminierten. (Az. 1 BvR 201/20)