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Landgericht Köln Die echte Tina Turner klagt gegen die falsche

Tina Turner
Tina Turner (l.) und die Turner-Darstellerin Coco Fletcher
© DPA
Skurriler Prozess in Köln: Rockröhre Tina Turner hat einen Tourneeveranstalter verklagt. Der wirbt auf Plakaten mit einer Darstellerin, die Turner ähnlich sieht – zu ähnlich, findet die US-Sängerin.

"Simply The Best - Die Tina Turner Story" heißt die große Bühnenshow, die seit Längerem sehr erfolgreich die großen Hallen in Deutschland, Österreich und der Schweiz füllt. Bislang gab es mehr als 100 Aufführungen, mindestens 60 weitere sind fest geplant. Rund 100.000 Zuschauer haben sich die Show bereits angesehen. Darin wird das Leben und die Karriere der heute 79-jährigen Sängerin Tina Turner nachgezeichnet. Ganz ähnlich, wie das auch bei "Tina - Das Tina Turner Musical" geschieht, das aktuell in Hamburg aufgeführt wird. 

Doch gegen den Tourneeveranstalter Cofo Entertainment aus Passau hat Tina Turner nun eine Klage eingereicht. Vor dem Landgericht Köln kam es am Mittwoch zu einem etwas skurril anmutenden Prozess. Turner störte sich an den Plakaten für "Simply The Best". Ihr Vorwurf: Man könnte denken, dass sie selbst auftrete. 

Steht da Tina Turner auf der Bühne?

Nun ist gerade das ja der Sinn der Produktion. Der Zuschauer soll der Illusion erliegen, Tina Turner stünde auf der Bühne. Aus diesem Grund wurde mit Dorothea Lorene "Coco" Fletcher eine Künstlerin verpflichtet, die der Amerikanerin tatsächlich wie aus dem Gesicht geschnitten ist und ihr auch gesanglich sehr nahe kommt. "Ist sie es oder ist sie es nicht? Coco Fletcher zeigt, was sie kann, und 'Simply the Best' kommt dem Original schon ziemlich nah", lobte etwa das ARD-Magazin "Brisant".

Genau diese Ähnlichkeit wurde dem Konzertveranstalter nun vor Gericht zum Verhängnis. Der Vorsitzende Richter des Kölner Landgerichts folgte der Auffassung Tina Turners, dass hier Verwechslungsgefahr bestehe. Ihm fehle der ausdrückliche Hinweis, dass die echte Tina Turner nicht auftrete. Tourneeveranstalter Oliver Forster konnte sich mit seinem Einwand nicht durchsetzen, von den rund 100.000 Zuschauern habe sich nicht ein einziger beschwert. 

Vorschlag zur Güte

Und so unterbreitete der Richter einen Vorschlag zur Güte: Der Tourveranstalter möge die Plakate künftig unmissverständlich formulieren, dafür verzichtet Turner auf weitere Forderungen.

Ein Kompromiss, mit dem zumindest der Tourveranstalter leben kann. Turners Anwältin muss hingegen mit ihrer Mandantin noch Rücksprache halten. Vier Wochen haben beide Parteien nun Zeit, eine Einigung zu erzielen. Sollte das scheitern, muss das Gericht selbst eine Entscheidung fällen. Das wäre dann am 22. Januar der Fall. Bis dahin heißt es für die falsche Tina Turner: The Show must go on. 

Quelle: "Express", DPA 

che

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