Kurz vor der Strafmaßverkündung Insassin wollte sie erwürgen: Ghislaine Maxwell meldet sich aus der Haft

Ghislaine Maxwell
Ghislaine Maxwell wartet im Gefängnis auf die Strafmaßverkündung
© Rick Bajornas / Picture Alliance
Am 28. Juni wird das Strafmaß von Ghislaine Maxwell verkündet. Kurz vorher haben ihre Anwälte eine Erklärung veröffentlicht, in der sie ein milderes Strafmaß für die Ex-Komplizin von Jeffrey Epstein fordern. 

Ende Dezember wurde Ghislaine Maxwell unter anderem wegen Menschenhandels mit Minderjährigen zu Missbrauchszwecken und in vier weiteren Anklagepunkten schuldig gesprochen. Die Britin habe als Helferin ihres Ex-Partners Epstein eine zentrale Rolle beim Aufbau von dessen Ring zum sexuellen Missbrauch junger Mädchen gespielt, entschied die Jury in New York. Das Strafmaß soll am 28. Juni verkündet werden, Maxwell könnten bis zu 50 Jahre Haft bevorstehen. 

Ghislaine Maxwell: Strafmaß am 28. Juni

Im Zuge der Vorbereitungen auf die Verkündung haben ihre Anwälte einen Antrag gestellt und argumentiert, wieso Maxwell nur vier Jahre und drei Monate im Gefängnis büßen solle. Das Urteil sei "absurd" und ihre Mandantin "keine Gefahr für die Öffentlichkeit". Ihr Leben sei "ruiniert", beschreiben die Verteidiger. Sie verraten außerdem, dass die Ehe Maxwells mit dem Unternehmer Scott Borgerson wegen des öffentlichen Skandals gescheitert sei.

Auch Maxwells Geschwister Philip und Anne äußern sich. Sie beschreiben, dass der Missbrauch durch ihren verstorbenen Vater Ghislaine Maxwell empfänglich für weitere Manipulation durch Epstein gemacht habe. "Ihre Beziehung zu Epstein begann in einem Moment extremer Verletzlichkeit, nämlich nach dem tragischen Tod unseres Vaters. Er (unser Vater) war eine mächtige und dominante Figur", schreiben sie. 

Insassin wollte sie töten

Die Anwälte schildern außerdem, dass Maxwell im Gefängnis Morddrohungen erhalten habe. "Kürzlich drohte eine Insassin in Frau Maxwells Abteilung, sie zu töten, und behauptete, dass eine zusätzliche 20-jährige Haftstrafe das Geld wert wäre, das sie für die Ermordung von Frau Maxwell erhalten würde", heißt es in dem Antrag. "Nach den vorliegenden Informationen hat eine der Insassinnen in Frau Maxwells Wohneinheit mindestens drei anderen Insassen erzählt, dass ihr Geld für die Ermordung von Frau Maxwell angeboten wurde und dass sie vorhatte, sie im Schlaf zu erwürgen." 

Die Insassin sei mittlerweile verlegt worden, doch "dieser Vorfall spiegelt die brutale Realität wider, dass es zahlreiche Gefängnisinsassen gibt, die nicht zögern würden, Frau Maxwell zu töten – sei es für Geld, Ruhm oder einfach nur für ihr Ansehen auf der Straße", so die Anwälte. 

Nach dem Schuldspruch war Maxwell mit einem Antrag auf Wiederholung des Prozesses gescheitert. Ein Geschworener hatte in einem Fragebogen im Vorfeld falsche Angaben gemacht. Die hätten jedoch keine Auswirkungen auf die Verhandlungen gehabt, argumentierte eine Richterin. 

Verwendete Quelle: "Daily Mail"

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ls

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