Verleumdungsklage Weller geht gegen Jauch K.o.

Der Boxer René Weller hat Günther Jauch auf mehrere tausend Euro verklagt - und verloren. Das Landgericht wies Wellers Klage ab. Der Streitpunkt: ein Kommentar von Jauch auf RTL.

K.o. für Boxer René Weller vor Gericht: Der ehemalige Profisportler scheiterte mit seiner Verleumdungsklage gegen TV-Star Günther Jauch. Das Potsdamer Landgericht entschied, Jauchs Äußerung über den früheren Weltmeister, "Der sitzt ja dauernd im Knast", sei eine zulässige Meinungsäußerung gewesen. Die Bemerkung des Moderators in einer Ausgabe der Sendung "Wer wird Millionär?" habe die Grenze zur Schmähkritik nicht überschritten, hieß es in der Urteilsbegründung.

Weller, der 1999 wegen Drogenhandels und unerlaubten Waffenbesitzes zu sieben Jahren Haft verurteilt worden war und viereinhalb Jahre davon abgesessen hatte, sah sich dagegen verleumdet und beleidigt. Deshalb hatte er Jauch auf 10.000 Euro Schmerzensgeld und 21.300 Euro Entschädigung für entgangene Engagements verklagt. Der Gerichtsentscheidung zu Folge hat er nun die Kosten des Verfahrens zu tragen. Einen vom Richter vorgeschlagenen Vergleich hatten beide Seiten zu Prozessbeginn abgelehnt.

Meinungsäußerung besonders geschützt

Ein Kandidat hatte in Jauchs Quizshow vom 23. Dezember 2005 auf die 4.000-Euro-Frage "Wer trat im Jahr 2004 als ungeschlagener Boxweltmeister ab?" geantwortet: "Weller war's nicht, der saß zu der Zeit im Knast - Ottke war's." Darauf erwiderte Jauch: "Wobei ich mir nicht getraut hätte zu sagen, dass René Weller zu dieser Zeit im Knast gesessen hat. Aber das stimmt schon, der sitzt ja dauernd im Knast. Oder hat jahrelang gesessen."

Richter Marc Spitzkatz entschied nun, es komme bei der Beurteilung der Äußerung nicht nur auf die wörtliche Aussage an, sondern auch auf den Zusammenhang, in dem die Sätze fielen. Dann werde klar, dass Jauch nicht die Absicht gehabt habe, Weller mit der Bemerkung herabzusetzen oder zu beleidigen. Eine Meinungsäußerung wiederum sei laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes besonders geschützt. "Meinungsäußerungen sind im Grunde hinzunehmen", erläuterte Gerichtssprecher Frank Tiemann dazu.

AP
Sven Kästner/AP

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