Michael Jackson dürfte sich bei der Nachricht im Grabe umdrehen: Die amerikanische Steuerbehörde ist dem im Juni 2009 mit 50 Jahren verstorbenen einstigen "King of Pop" auch heute noch auf den Fersen. Jetzt berichtet die "Los Angeles Times", dass die Nachlassverwalter von Jackson der IRS (Internal Revenue Service) satte 700 Millionen Dollar nachzahlen müssen.
In Dokumenten, die der amerikanischen Steuerbehörde in Washington vorlägen, hätten die Nachlass-Verwalter das Netto-Vermögen von Jackson beim Tod des Popstars auf rund sieben Millionen Dollar geschätzt, heißt es. Die US-Steuerbehörde hingegen habe das Vermögen auf 1,1 Milliarden Dollar angelegt. Die schier unglaubliche Diskrepanz habe die Steuerfahndung misstrauisch gemacht.
Die IRS sei der Ansicht, Jacksons letzte Steuererklärung war voller Fehler, was eine 20-prozentige Strafzahlung rechtfertige, schreibt die Zeitung.
Rechte an Beatles-Hits keinen Dollar wert?
In dem Disput mit der Steuerbehörde geht es laut "Los Angeles Times" in erster Linie darum, wie viel Jacksons Image und die Rechte an seinen eigenen Liedern wert sind. Zudem gehe es um den Wert von Songs aus einem Beatles-Katalog, den Jackson vor seinem Tod erstanden hatte. Der "King of Pop" war demnach intellektueller Eigentümer von Liedern wie "Yesterday", "St. Pepper’s Lonely Hearts Club Band" und "Get Back".
Im Steuerbescheid vom Jackson-Nachlass sei der Wert des Katalogs mit 0 Dollar angegeben. Die IRS jedoch habe seinen Wert auf 469 Millionen Dollar geschätzt. Ein Steuerberater hatte im Prozess gegen Jacksons Arzt Conrad Murray ausgesagt, dass der Musiker einen Kredit in Höhe von 320 Millionen Dollar aufgenommen hatte - mit dem Katalog als Sicherheit.
Unter dem Strich scheint die US-Steuerbehörde einen Steuerbetrug im Hause Jackson zu wittern und verlangt jetzt offenbar 500 Millionen Dollar Nachzahlung. Dazu käme dann noch eine Geldstrafe von knapp 200 Millionen Dollar.
Die umstrittenen Nachlassverwalter John Branca und John McClain müssen jetzt wohl vor Gericht erscheinen und den Steuerbescheid vom Jackson-Nachlass erklären. Besonders interessant dürfte sein, wie die Wächter des Jackson-Erbes erklären wollen, dass der Beatles-und Michael-Jackson-Songkatalog keinen einzigen Cent wert sein soll - und demnach auch mit keiner Steuer belegt werden müsse.