Das Plenum folgte bei der Abstimmung einer entsprechenden Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung. Der Beschluss erfolgte wie in solchen Fällen üblich ohne Aussprache, ein Grund für die Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen wurde nicht genannt.
Der auch AfD-intern umstrittene Krah wurde im Februar in den Bundestag gewählt. Im sächsischen Wahlkreis Chemnitzer Umland-Erzgebirgskreis II gewann er ein Direktmandat. Zuvor saß Krah für die AfD im Europaparlament, wurde dort aber nach einer Reihe von Skandalen und umstrittenen Äußerungen aus der AfD-Fraktion ausgeschlossen.
Gegen Krah wurde der Vorwurf laut, er habe Gelder aus Russland angenommen, was er selbst bestreitet. Außerdem wurde ein Mitarbeiter Krahs aus dem Europaparlament wegen des Verdachts der Spionage für China festgenommen. In dem Spionageprozess gegen seinen früheren Mitarbeiter sagte Krah vergangene Woche als Zeuge vor dem Oberlandesgericht in Dresden aus. Er erklärte, von dessen mutmaßlicher Agententätigkeit für China nichts gewusst zu haben.