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Bundesverfassungsschutz in Köln

Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als "gesichert extremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel hetzt und "völkerverständigungswidrige Bestrebungen" verfolgt.