Da der aktuelle Haushaltsentwurf im zuständigen Ausschuss abgelehnt worden war, mehren sich derzeit Rufe nach dem Einsatz des Verfassungsparagraphen 49.3. Dieser erlaubt die Verabschiedung ohne abschließende Abstimmung, wenn die Regierung ein anschließendes Misstrauensvotum übersteht.
Premierminister Sébastien Lecornu hat das Ziel gesetzt, den Haushalt bis Ende Januar durch das Parlament zu bringen und gleichzeitig versprochen, auf den Einsatz des Artikels 49.3 zu verzichten. Falls sich kein Kompromiss findet, bleibt dem Regierungschef die Möglichkeit, den Haushalt per Dekret zu verabschieden. Falls die Regierung anschließend gestürzt werden sollte, würde das Haushaltsgesetz dennoch in Kraft treten.
Die Nationalversammlung hatte im Dezember dafür gestimmt, den laufenden Haushalt auf 2026 zu übertragen. Dies lässt aber keine neuen Sparmaßnahmen oder erhöhte Ausgaben etwa in die Verteidigung zu.
Frankreich steht angesichts einer Rekordverschuldung von 117 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) unter Druck, seine Staatsfinanzen zu sanieren. Lecornu hatte Mitte Oktober seinen ersten Haushaltsentwurf vorgestellt, mit dem er das Defizit auf 4,7 Prozent des BIP senken wollte. Inzwischen soll es lediglich auf unter fünf Prozent gesenkt werden.
Im Streit um den Haushalt sind in Frankreich bereits zwei Regierungschefs gestürzt worden. Lecornu hatte aus demselben Grund seinen Rücktritt eingereicht, wurde von Macron aber erneut ernannt.