Das Gericht folgte mit den Freisprüchen der Forderung der Verteidigung, die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten nach der Beweisaufnahme noch versuchten Betrug vorgehalten. Für zwei der Angeklagten forderte sie Bewährungsstrafen, für den ehemaligen Landesgeschäftsführer eine Haftstrafe.
Den Männern war vorgeworfen worden, von den Krankenkassen 4,8 Millionen Euro zu viel kassiert und Finanzlöcher beim Rettungsdienst gestopft zu haben. Das Gericht folgte nach der Beweisaufnahme der Auffassung der Beschuldigten, dass ihr Verhalten rechtlich zulässig war. Die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben seien hier nicht eindeutig gewesen.
Eine persönliche Bereicherung in dieser Sache hatte auch die Staatsanwaltschaft nicht angenommen. Dagegen wurde der ehemalige Landesgeschäftsführer wegen der Veruntreuung eines Autos aus der Dienstflotte des ASB schuldig gesprochen sowie wegen Veruntreuung eines fünfstelligen Betrags auf ein Privatkonto.