Bei dem Absturz 2009 auf der Strecke zwischen der brasilianischen Metropole Rio de Janeiro und der französischen Hauptstadt Paris waren auch 28 Deutsche ums Leben gekommen. Die Maschine vom Typ A330-203 war in der Nacht zum 1. Juni über dem Atlantik abgestürzt. Dabei kamen alle 216 Passagiere und die zwölfköpfige Crew ums Leben. Das Flugzeugwrack und die Flugschreiber wurden erst zwei Jahre später in knapp 4000 Metern Tiefe gefunden.
In der ersten Instanz waren Airbus und Air France 2023 freigesprochen worden. In der Urteilsbegründung des Berufungsverfahrens in Paris hieß es nun: "Der Unfall des Flugs AF447 war eine Katastrophe mit Ansage, die hätte verhindert werden können."
Die Vorsitzende eines französischen Verbands von Hinterbliebenen, Danièle Lamy, zeigte sich erleichtert. "Diese renommierten Unternehmen können sich nicht länger hinter ihrer Selbstgefälligkeit und ihrem technologischen Stolz verstecken", sagte sie. Alain Jakubowicz, ein Anwalt der Nebenkläger, sagte: "Kein Kampf ist ungewinnbar."
Der Brasilianer Nelson Faria Marinho, der seinen 40-jährigen Sohn bei dem Absturz verlor, kritisierte das Urteil im Berufungsverfahren. Der Vorsitzende eines Verbands von Hinterbliebenen in Brasilien sagte, er sei empört, weil kein Manager zur Verantwortung gezogen worden sei.
Air France erklärte, Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen zu wollen, auch wenn der Fluggesellschaft bewusst sei, dass dies "ein ohnehin schon langwieriges Verfahren verlängert, insbesondere für die Familien" der Opfer. Ein Anwalt von Airbus, Simon Ndiaye, sagte: "Der juristische Kampf wird weitergehen."
Die Geldstrafe für die Unternehmen ist vergleichsweise niedrig. Der Imageschaden dürfte hingegen beträchtlich sein. Die Staatsanwaltschaft hatte in erster Instanz den Freispruch beantragt, im Laufe des Berufungsverfahrens aber ihre Einschätzung geändert.
Die Unternehmen hätten ihre Argumente "aus dem Ärmel gezogen", hatte die Staatsanwaltschaft im Plädoyer kritisiert. Die Fehler der Unternehmen seien "eindeutig" gewesen und hätten "mit Sicherheit zum Absturz geführt". Diese Verurteilung werde "ein Makel für die Unternehmen bedeuten - und soll zugleich eine Warnung sein", hatte Staatsanwalt Rodolphe Juy-Birmann betont.
Das Gericht erklärte Airbus für schuldig, weil das Unternehmen technische Probleme mit den sogenannten Pitot-Sonden unterschätzt und die betroffenen Fluggesellschaften nicht informiert hatte. Air France hingegen wurde schuldig gesprochen, weil die Fluggesellschaft nach Ansicht des Gerichts ihre Piloten nicht ausreichend auf mögliche Probleme vorbereitet hatte.
Beide Unternehmen hatten während des Berufungsprozesses ihre Unschuld beteuert und angebliche Pilotenfehler angeführt. Die Richter ließen dies nicht gelten. "Die Piloten des Flugs AF447 haben alles getan, was sie konnten. Ihnen ist nichts vorzuwerfen", sagte die Vorsitzende Richterin.
Bei dem Todesflug waren die Pitot-Sonden vereist, was das Abschalten des Autopiloten zur Folge hatte und Alarm auslöste. Die mit der Situation überforderten Piloten steuerten das Flugzeug daraufhin steil nach oben. Weniger als fünf Minuten später stürzte die Maschine in den Atlantik.
Die umstrittenen Sonden hatten schon zuvor zu Problemen geführt und wurden anschließend bei allen Modellen ausgetauscht. Das Flugpersonal von Air France wird seit dem Unglück auch besser für Notsituationen geschult.
In erster Instanz hatten die Richter geurteilt, dass beide Unternehmen Fehler begangen hätten. Die Richter waren damals jedoch überzeugt, dass sich kein ursächlicher Zusammenhang mit dem Absturz belegen lasse.