Schuldenbremse

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Blick auf Weser in Bremen

Urteil: Notkredite in Bremens Haushalten 2023 und 2024 verfassungswidrig

Im Streit um milliardenschwere Notkredite in Bremen hat das Landesverfassungsgericht am Donnerstag einer Klage der oppositionellen CDU stattgegeben. Die Haushaltsgesetze der Jahre 2023 und 2024 verstießen gegen die in der Landesverfassung verankerten Schuldenbremse, wie der Staatsgerichtshof in der Hansestadt mitteilte. Die Klima- und Energiekrise, der Ukraine-Krieg und die Folgen der Coronapandemie seien zwar "außergewöhnliche Notsituationen", jedoch habe der Bremer Senat die Aufnahme der Notkredite nicht ausreichend begründet.
Das Finanzministerium in Berlin

Experten-Kommission zur Schuldenbremse zu erster Sitzung zusammengekommen

Die Schuldenbremse im Grundgesetz ist umstritten und gilt vielen Kritikern als Hemmschuh für Investitionen: Wie die Schuldenregel reformiert werden kann, berät daher nun eine eigene Expertenkommission. Die konstituierende Sitzung des 15-köpfigen Gremiums begann am Donnerstag, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Mit der Einsetzung der Kommission wird eine Vereinbarung von Union und SPD im Koalitionsvertrag umgesetzt.
Eurozeichen auf einem Geldschein

Auch Saarland und Bremen profitieren künftig von Ausnahmen von Schuldenbremse

Trotz knapper Haushaltskassen dürfen auch Bremen und das Saarland künftig von den neuen Verschuldungsregeln für die Bundesländer profitieren. Das Kabinett beschloss dazu am Mittwoch eine Änderung des sogenannten Sanierungshilfengesetzes, wie das Bundesfinanzministerium mitteilte. Beide Länder erhalten seit mehreren Jahren jeweils 400 Millionen Euro jährlich an Sanierungshilfen aus dem Bundeshaushalt, was an strenge Vorgaben geknüpft ist.