Sie hatte wegen der zeitintensiven Pflege bereits mehrere Arbeitsstellen verloren. Ihr Vater war wegen der fortschreitenden Demenzerkrankung nicht mehr in der Lage, selbstständig auf Toilette zu gehen. Am Tag vor der Tat stellte die Hausärztin der psychisch und physisch erschöpften Frau eine Überweisung in die Psychiatrie aus.
Als sie am Tattag die Windel ihres Vaters wechseln wollte, erkannte dieser sie nicht mehr als seine Tochter und zog ihr an den Haaren. Die Frau griff nach einem Kissen und drückte es ihrem Vater ins Gesicht, bis er starb.
Angeklagt war die Frau wegen Totschlags. Die Kammer sprach sie allerdings wegen Mordes aus Heimtücke schuldig. Da sie zum Tatzeitpunkt wegen einer Krankheit erheblich vermindert schuldfähig war, erhielt sie keine lebenslange Haftstrafe.