Dem Geschäftsführer eines sächsischen Bauunternehmens werden in einem Bericht Verbindungen in die rechte Szene vorgeworfen. Er klagt dagegen - und fährt am Bundesgerichtshof nun einen Erfolg ein.
Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)
Es geht um jahrelange Preisabsprachen, eine halbe Million Euro Schadenersatz und die Frage: Darf eine Inkasso-Firma die Ansprüche vor Gericht gebündelt einklagen? Jetzt hat der BGH gesprochen.
Der ehemals ranghöchste Polizeibeamte des Landes muss sich noch einmal vor Gericht verantworten. Die Verteidigung macht der Staatsanwaltschaft zum Auftakt schwere Vorwürfe.
Im Streit über die Sammelklage Tausender Käufer wegen des Lkw-Kartells hat der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag Grenzen gezogen. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass ein einzelner Inkassodienstleister solche Klagen bündelt - in diesem Fall geht das aber nicht so einfach. Das Oberlandesgericht München muss nun neu verhandeln. (Az. KZR 6/24)