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Bundesregierung nimmt neuen Anlauf bei umstrittener IP-Adressenspeicherung

Verbreitung von Kinderpornografie, Cyberbetrug oder Hackerangriffe auf Unternehmen: Im Internet haben es Straftäter oft leicht, ihre Spuren zu verwischen. Das Bundeskabinett beschloss deshalb am Mittwoch einen neuen Anlauf für die seit Jahrzehnten umstrittene Speicherung für IP-Adressen. Die Bundesregierung will damit Internet-Anbieter verpflichten, Geräteadressen ihrer Nutzer für drei Monate zu speichern. 
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Hubig: Kabinett beschließt kommende Woche Gesetz zur Speicherung von IP-Adressen

Die Bundesregierung will kommende Woche ihre Pläne für eine Speicherung von IP-Adressen durch Internetanbieter auf den Weg bringen. Das Bundeskabinett werde dann einen entsprechenden Gesetzentwurf verabschieden, sagte Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) am Mittwoch bei einer Regierungsbefragung im Bundestag. Nach dem im Dezember veröffentlichten Referentenentwurf sehen die Pläne vor, dass Internetanbieter IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate lang speichern müssen. 
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Regierung will Internet-Anbieter zu Speicherung von IP-Adressen verpflichten

Internetanbieter sollen IP-Adressen künftig für mindestens drei Monate speichern müssen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf legte das Bundesjustizministerium vor; er lag AFP am Sonntag vor. Damit sollen mit dem Internet als Hilfsmittel begangene Straftaten wie die Verbreitung von Kinderpornografie, Drogenhandel, betrügerische Fakeshops oder Hasskriminalität besser bekämpft werden können.