erbe und mieter
wir sind eine7erbgemeinschaft. einer wohnt im haus ,schon immer. er hatte ein zimmer. der vater bewohnte zwei zimmer. küche und bad haben sie geteilt. vater ist gestorben. hat der sohn das recht die wohneinheiten des vaters zu nutzen gesetzlich?.
Antworten (6)
Wenn er für die zwei Zimmer extra an euch anderen 6 anteilig Mete bezahlt, warum nicht?
Also er wird dann quasi Mieter. Wobei die monatlichen Kosten als Eigentümer auf euch 7 entfallen.
Oder ihr schmeißt ihn raus und verhökert die Bude.
Also er wird dann quasi Mieter. Wobei die monatlichen Kosten als Eigentümer auf euch 7 entfallen.
Oder ihr schmeißt ihn raus und verhökert die Bude.
Es ist sehr auffällig. dass alle Gäste, welche in den letzten Tagen nach Anstrichen, Renovierungen und Mietproblemen fragten, generell mit der Bedienung der Shift - Taste völlig überfordert sind. Könnte da etwas nicht ganz koscher sein?
Das machen aber andere auch primus. Es gibt im internet eine Menge Foren und vor allem auch Chatrooms, in denen schreiben fast alle ständig alles klein. Es gibt sogar Foren, in denen wird diskutiert ,ob im net nicht besser alles kleingeschrieben werden sollte. . Mein Eindruck ist, es steht 50:50 pro und contra. Ich verstehe auch nicht, weshalb das Weglassen von Großbuchstaben, oder auch Rechtschreibfehler einige hier so aufregt. Ist nicht der Inhalt wichtiger? Z.b. hier dieser Gast regt mich mehr auf, weil seine Frage so ungeschickt formuliert ist. Man weiss nicht genau, ob der Sohn auch zur Erbengemeinschaft gehört.