Gast
hat man durch einen vertragsentwurf ein vorkaufsrecht oder kann man das haus trotzdem noch vor der nase weggeschnappt bekommen??
Antworten (5)
Ein Entwurf ist gar nichts. Es ist ein Entwurf. Ein Vorschlag, für einen Vertrag. Erst wenn etwas unterschrieben ist, gilt es.
Den Vertragsentwurf hat dann wohl dein Konkurrent zu seinen Gunsten letztendlich zum Vertrag gemacht.
Pech gehabt.
Pech gehabt.
Das schuldrechtliche Vorkaufsrecht wird durch Vertrag zwischen Vorkaufsverpflichtetem und Vorkaufsberechtigten begründet. Er bedarf der für den Kaufgegenstand gesetzlich vorgesehenen Form (z.B. notarielle Beurkundung bei Grundstücken).
Das dingliche Vorkaufsrecht ist nur an einem Grundstück zulässig und wird im Grundbuch eingetragen.
Das dingliche Vorkaufsrecht ist nur an einem Grundstück zulässig und wird im Grundbuch eingetragen.
da sage einer mal dass Beamten/Banken /Behördendeutsch nicht einfach verständlich sei...und nebenbei noch schön
ja Stechus schön und gut. Das kapiert aber leider unser Gast nicht. Vermutlich. So wie er da fragt, wenn er schon für den reinen Vertragsentwurf irgend welche Rechte vermutet.