Gast
muss der mieter streichen wenn es im mietvertrag steht
ich bin vermieter und jetzt zieht die mieterin aus nach 12 jahren muss si streichen obwohl es mietvertag steht sie hat selbst dafür unterschrieben
Antworten (3)
Rein theoretisch müssen Wände die Bunt gestrichen sind wieder in Ihren vorherigen Zustand Weiß zuückversetzt werden. Ich habe das damals als Vermieter so gehanhabt das der neue Mieter seine Wände so streicht wie er das für richtig hält. Was sollen die Wände mit Frabe geflutet werden. War die Wohnung nach Auszug natürlich verwohnt kamen da schon mal ein paar Euro an Renovierung dazu. im Endeffekt muß ich sagen Eigentum ist sehr teuer.
Dieser Passus ist in den alten Mietverträge so üblich, gilt aber nicht mehr kraft neuem Gesetz. Es ist wie Opal schrieb, der neue Mieter kann ganz nach seinen Vorstellungen streichen. Oft wurden in der Vergangenheit die Wände zweimal gestrichen. Der alte Mieter beim Auszug weiß und der neue Mieter strich dann rosa oder sonstwie drüber.
Und was die erste Antwort betrifft.. Überlies sie einfach.. Es gibt hier User die stehen offensichtlich unter dem Einfluss unheilvoller Flüssigkeiten.
Und was die erste Antwort betrifft.. Überlies sie einfach.. Es gibt hier User die stehen offensichtlich unter dem Einfluss unheilvoller Flüssigkeiten.
schau mal hier, elfigy: BGH-Urteil von Anfang November 2013. Wobei mir die Frage nicht klar ist: Muss die Mieterin streichen, *obwohl* im Vertrag steht, dass sie streichen muss? das verstehe ich nicht. Es ist aber auch erst Montag ,vielleicht liegts daran...