
Wie viel Soforthilfe erhielten Privathaushalte in Rheinland-Pfalz?
War Privathaushalten durch die Naturkatastrophe ein Schaden an ihrem Wohnraum oder Hausrat entstanden, so konnten sie Soforthilfen erhalten. Nach Abzug von Versicherungsleistungen mussten die Schäden einen Wert von 5000 Euro übersteigen. Lag eine außerordentliche Bedürftigkeit vor, so wurden die Soforthilfen bereits ab einem Schaden von 3000 Euro gewährt. Sie wurden als Pauschalen ausgezahlt: 1500 Euro je Haushalt inklusive einer Person sowie 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person. Maximal wurden je Haushalt 3500 Euro ausgezahlt.
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