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Fürs Singen bezahlen Gema mahnt Kindergärten ab

Als hätten deutsche Kindergärten nicht schon genug Sorgen. Die Gema fordert Gebühren fürs öffentliche Singen.

Kindergärten sollen einem Zeitungsbericht zufolge für das Singen von Kinderliedern künftig Gebühren an die Musikrechte-Gesellschaft Gema zahlen. Die Gesellschaft habe bundesweit Kitas angemahnt, für das gesungene Liedgut der Kleinen zu zahlen, berichtete das "Hamburger Abendblatt". Immer dann, wenn für die Kinder Liedtexte kopiert werden oder sie öffentlich auftreten, würden die Kindertagesstätten künftig zur Kasse gebeten. Dazu müssten die Erzieherinnen und Erzieher notieren, welches Lied wann genutzt wurde.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband Hamburg, der 280 Kitas in der Hansestadt vertritt, zeigte sich verärgert. "Wir haben es erst nicht glauben wollen, aber im Moment werden alle Kitas bundesweit aufgefordert zu bezahlen", sagte Referent Martin Peters dem "Hamburger Abendblatt". Laut Peters werden für bis zu 500 Liederzettel 56 Euro plus Mehrwertsteuer fällig.

Ein Sprecher der Gema sagte "Spiegel Online", die Gebühren würden im Auftrag der VG Musikedition eingetrieben. Die VG Musikedition habe die Gema beauftragt, weil es zu viele unterschiedliche Träger von Kitas gebe und bislang keinen Rahmenvertrag.

Den haben die Schulen. Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und die Gema haben bereits seit 1990 einen Rahmenvertrag verhandelt. Demnach dürfen die Schulen urheberrechtlich geschützte Musikwerke vervielfältigen und wiedergeben, ohne dafür zu bezahlen.

In Deutschland gilt ein Fotokopierverbot für Noten. Es ist im § 53, Absatz 4 des Urheberrechtsgesetzs festgeschrieben.

AFP AFP

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