Nach der Unwetterkatastrophe mit mehr als 160 Toten stellt sich die Frage, ob mancherorts zu spät vor der Gefahr gewarnt und evakuiert wurde. Ein Blick auf die Aufgabenverteilung im deutschen Katastrophenschutz verdeutlicht, dass es hier keine zentrale Verantwortung gibt. Geplant, gewarnt und organisiert wird von unten nach oben.
Für den Bevölkerungsschutz im Kriegsfall gibt es in Deutschland das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK). Wenn aber Überschwemmungen drohen oder der Wald brennt, wenn giftige Dämpfe aus einer Industrieanlage entweichen oder eine Fliegerbombe aus dem Zweiten Weltkrieg entschärft wird, ist die Bewältigung der Situation dagegen Aufgabe der Länder und Kommunen. Wie sie diese Aufgaben im Einzelnen erfüllen, regeln die Landesgesetze zum Brand- und Katastrophenschutz. Hier gibt es zum Teil Unterschiede.
Länder können Hilfe vom Bund anfordern
Generell gilt, wenn die eigenen Kräfte nicht ausreichen, können die Länder Unterstützung vom Bund erhalten, etwa von der Bundespolizei, von der Bundeswehr oder vom Technischen Hilfswerk (THW). Das BBK stellt den Ländern und Kommunen zudem mit der Warn-App Nina eine Plattform zur Verfügung, mit der sie Warnmeldungen an die Bürger in ihrer Region schicken können. Außerdem schult das BBK in seiner Akademie in Ahrweiler Mitarbeiter aus Landratsämtern und andere Akteure des Katastrophenschutzes für ihre Aufgaben. Ein zweiter Standort der Bundesakademie im Osten Deutschlands ist geplant.
Auch mit Blick auf durch den Klimawandel häufiger auftretende Extremwetterlagen, Dürre- und Waldbrandgefahren hat das BBK, das dem Bundesinnenministerium untersteht, vor einigen Monaten zwei Förderprogramme aufgelegt: Mit 88 Millionen Euro sollen die Länder beim Aufbau und der Ertüchtigung von Sirenen unterstützten werden. 53 Millionen Euro stellt der Bund ihnen für Trinkwassernotbrunnen zur Verfügung. Das sind Brunnen, die auch eine eigene Notstromversorgung haben. Sie können gebraucht werden, wenn die Versorgung mit Trinkwasser durch Überflutungen, ein Erdbeben, einen militärischen Angriff oder etwa auch aufgrund einer Cyberattacke auf die kritische Infrastruktur eingeschränkt ist.
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Kreise und kreisfreie Städten müssen entscheiden
Über den Deutschen Wetterdienst, der dem Bundesverkehrsministerium untersteht, und das gemeinsame Hochwasserportal der Länder erhalten die öffentlich-rechtlichen Medien sowie alle Landräte und Bürgermeister Informationen über heraufziehende Unwetter und Hochwassergefahren. Auf dieser Grundlage müssen die Verantwortlichen in Kreisen und kreisfreien Städten als Untere Katastrophenschutzbehörden dann entscheiden, wann, auf welchem Wege und mit welchen Handlungsempfehlungen sie die Bevölkerung auf Gefahren hinweisen. Auch die Entscheidung darüber, welche lokal verfügbaren Einsatzkräfte – etwa der Feuerwehr – in Bewegung gesetzt werden und ob zusätzliche Kräfte aus anderen Landesteilen angefordert werden, wird hier getroffen.
Bei drohendem Starkregen eine allgemeine bundesweite Schwelle zu definieren, ab der sofort evakuiert werden muss, halten Praktiker für realitätsfern. Denn nicht nur die Regenmenge entscheidet über mögliche Überschwemmungen, auch die Frage, wie der Boden beschaffen ist und ob es sich um eine Gebirgslandschaft handelt, spielt hier eine Rolle.
Die Obere Katastrophenschutzbehörde gehört zu den jeweiligen Landesinnenministerien. Sie ist in größeren Schadenslagen Ansprechpartner für die Landräte und kann über das beim BBK angesiedelte Gemeinsame Melde- und Lagezentrum von Bund und Ländern zusätzliche Hilfe aus anderen Ländern anfordern. Auf diesem Wege sowie über die Bundesverbände der Hilfsorganisationen wurden in den vergangenen Tagen beispielsweise Krankenwagen, Betreuungspersonal, Container und Feldbetten aus Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein und Niedersachsen in die Katastrophengebiete im Westen geschickt.