Klage der Kirchen Verkaufsoffene Sonntage bleiben an der Ostsee Ausnahmen

Auf eine Klage der Kirchen hin sind großzügige Ladenöffnungszeiten an Sonntagen in Mecklenburg-Vorpommerns Urlaubsorten gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald urteilte am Mittwoch, die Öffnung an Sonntagen müsse die Ausnahme bleiben.

Auf eine Klage der Kirchen hin sind großzügige Ladenöffnungszeiten an Sonntagen in Mecklenburg-Vorpommerns Urlaubsorten gekippt worden. Das Oberverwaltungsgericht in Greifswald urteilte am Mittwoch, die Öffnung an Sonntagen müsse die Ausnahme bleiben. Dagegen hatte die Landesregierung in einer Bäderverkaufsverordnung an 110 Orten und 45 Sonntagen im Jahr die Ladenöffnung erlaubt, um den Tourismus zu fördern.

Die vom Land verfügte Regelung, wonach Läden durften, ist nicht verfassungskonform, wie die Richter feststellten. Die evangelische und die katholische Kirche hatten geklagt. Nach ihrer Auffassung verletzt die Bäderverkaufsverordnung den gesetzlichen Schutz des Sonntags. Gegen das Urteil kann das Land Berufung einlegen. Bis zur Rechtskraft des Urteils bleiben die liberalen Öffnungszeiten erlaubt. Die Landesregierung erklärte, sie werde das Urteil prüfen und "notwendige Konsequenzen" ziehen.

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