Ladenschlussgesetz Um 20 Uhr ist Schluss: Bayerischer Landtag lehnt längere Ladensöffnungszeiten ab

Ein "Geschlossen"-Schild
Der Bayrische Landtag lehnte einen Antrag, der die mögliche Verlängerung der Ladenöffnungszeiten vorsah, ab
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Der Bayerische Landtag hat einen Antrag abgelehnt, der die Möglichkeit vorsah, die Ladenöffnungszeiten im Freistaat zu verlängern. Somit ist auch weiterhin Einkaufen nur bis 20 Uhr möglich. 

Der Landtag in Bayern hat einen Antrag abgelehnt, der die Verlängerung der Öffnungszeiten im Freistaat vorsah. Einkaufen im gesamten Bundesland ist daher weiterhin nur bis 20 Uhr möglich. Im bayerischen Landtag stimmten alle Fraktionen außer die FDP gegen den Antrag. Wie die "Abendzeitung" berichtet, sieht FDP-Fraktionschef Martin Hagen die Abstimmung als eine verpasste Chance. Bayern bleibe "weiterhin Schlusslicht in Deutschland in Sachen Öffnungszeiten". Die FDP betonte, dass sich das Einkaufsbedürfnis der Verbraucher geändert habe. Durch verlängerte Ladenöffnungszeiten hätte mehr Wettbewerbsfähigkeit mit dem Internethandel entstehen können.

Markus Söder riet von verlängerten Öffnungszeiten "aus Klugheit" ab

Laut der "Abendzeitung" haben die Freien Wähler den Antrag "zum Schutz des familiären Zusammenlebens" abgelehnt. Auch der Ministerpräsident des Freistaates und CSU-Parteivorsitzende Markus Söder hatte bereits im vergangenen Juli eine Verlängerung der Ladenöffnungszeiten ausgeschlossen. "Ich rate uns aus Klugheit davon ab. Die jetzige Regelung hat sich bewährt", zitierte ihn der Onlinedienst der "Nürnberger Nachrichten".

Von 2003 bis 2006 galt ein bundesweit einheitliches Ladenschlussgesetz. Die Regelung der Öffnungszeiten liegt allerdings seit der Föderalismusreform aus dem Jahr 2006 bei den Bundesländern. In Bundesländern, die keine eigene Regelung verabschiedet haben, gilt weiterhin das Ladenschlussgesetz. Bayern ist das einzige Bundesland, das darunter fällt.

fis

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