Lucas Hernandez, Verteidiger beim FC Bayern München und französischer Nationalspieler, droht eine sechsmonatige Haftstrafe. Medienberichten zufolge hatte den heute 25-Jährigen 2019 ein spanisches Gericht verurteilt, weil er gegen eine einstweilige Verfügung verstieß, die es ihm untersagte, sich seiner damaligen Freundin und heutigen Ehefrau auf 500 Metern zu nähern.
Die skurrile Geschichte geht auf einen Vorfall im Jahr 2017 zurück. Damals, so berichtet unter anderem die spanische Sportzeitung "Marca", sei der Fußballstar verhaftet worden, nachdem er in einem Streit mit seiner Freundin gewalttätig geworden war. Diese sei mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht worden.
Hernandez wurden daraufhin wegen häuslicher Gewalt 31 Tage gemeinnützige Arbeit und ein sechsmonatiges Kontaktverbot auferlegt, wie die spanische Tageszeitung "El País" berichtet. Die Sozialstunden soll er bis heute nicht oder nur teilweise abgeleistet haben. Doch auch Hernandez Freundin war im Zuge des Streits offenbar handgreiflich geworden – und wurde auf dieselbe Art verurteilt. Eine Anzeige habe damals keiner der beiden gegen den jeweils anderen erstattet.
In Spanien gelten Kontaktsperren den Berichten zufolge auch im Falle einer Versöhnung. Der Grund: Es soll verhindert werden, dass Betroffene von häuslicher Gewalt unter Druck in eine Versöhnung einwilligen.
Lucas Hernandez hatte Sozialstunden wohl nicht abgeleistet
Keine vier Monate nach dem Streit – inzwischen hatten beiden sich versöhnt und sogar geheiratet – verstieß das Paar gegen die einstweiligen Verfügungen, als sie gemeinsam in den Urlaub flogen, wie die britische BBC berichtet. Laut "El País" wurden sie zurück in Madrid von der Polizei abgefangen. Hernandez sei von den Beamten einige Stunden festgehalten worden – im Gegensatz zu seiner Freundin. Die sei nämlich zu diesem Zeitpunkt noch nicht formell über das Kontaktverbot informiert gewesen.
So verstieß nur einer der Partner gegen das Kontaktverbot – und muss nun die Konsequenzen in Form einer Haftstrafe fürchten. Im Dezember 2019 wurde Hernandez zu sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Den Berichten zufolge zeigte sich das Gericht hart und ließ sich nicht auf eine Umwandlung in eine Geldstrafe ein, auch weil Hernandez seine zuvor aufgebrummten Sozialstunden fast gar nicht abgeleistet gehabt habe.
Dabei haben Erststrafen von weniger als zwei Jahren Freiheitsentzug in Spanien eigentlich selten einen Gefängnisaufenthalt zur Folge. Doch im Fall des französischen Fußballstars handle es sich – aufgrund der vorausgegangenen Verurteilung – um eine Wiederholungstat. Die Schonfrist entfällt folglich.
Wie die "Marca" schreibt, muss Hernandez nun am 19. Oktober vor Gericht erscheinen und hat anschließend zehn Tage Zeit, sich in Haft zu begeben. Die Vollzuganstalt dürfe er frei bestimmten. Laut "BBC" hat er gegen die Strafe Berufung eingelegt.