Anzeige
Anzeige

Neunjährige Anna in Badewanne ertränkt Gericht schickt Pflegemutter lebenslang hinter Gitter

Es war ein unfassbares Martyrium: Die neunjährige Anna wurde von ihren Pflegeeltern misshandelt und schließlich von ihrer Pflegemutter in der Badewanne ertränkt. Jetzt hat das Bonner Schwurgericht das Paar zu langen Haftstrafen verurteilt.

Das Martyrium der neunjährigen Anna aus Bad Honnef war im Juli 2010 mit dem Tod des Mädchens in einer Badewanne zu Ende gegangen - der Prozess gegen ihre Peiniger endete am Donnerstag mit einem Schuldspruch der Richter: Die Pflegemutter wurde wegen Mordes, Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Pflegevater bekam wegen Körperverletzung mit Todesfolge sowie Misshandlung und Freiheitsberaubung mit Todesfolge sechs Jahre und sechs Monate Gefängnis.

Das Kind hatte zwei Jahre bei den Pflegeeltern gelebt und war über Monate systematisch gequält und misshandelt worden. In dem Mammutprozess, der zwischenzeitlich unterbrochen und dann neu aufgerollt wurde, beschuldigten sich die beiden Angeklagten gegenseitig. Während sich der 52-jährige Pflegevater ausführlich zum Tathergang äußerte und eine Teilschuld zugab, ließ seine ebenfalls 52 Jahre alte Ehefrau ihren Anwalt sprechen.

"Gewirr aus Lügen und Intrigen"

Wie der Vorsitzende Richter sagte, war es der 52-Jährigen einzig um die Befriedigung ihrer eigenen Persönlichkeit und die Machtausübung über Anna gegangen. Sie habe zur wichtigsten Bezugsperson für Anna, zur Mutter, werden wollen. "Es sollte ihr Kind werden." Mit einem Gewirr aus Lügen und Intrigen habe sie es geschafft, dass der Kontakt zwischen leiblicher Mutter und Anna schließlich unterbunden wurde. Nach außen habe die Angeklagte das Bild von der heilen Familie gezeichnet, in der alles in Ordnung sei.

Aber Anna war schwierig. Ihr drogensüchtiger Vater starb, als sie zwei war. Der neue Lebensgefährte ihrer alkoholabhängigen Mutter trank auch. Als die Mutter eine Entziehungskur machte, kam Anna das erste Mal in die Pflegefamilie. Später wurde sie von 2007 bis 2008 in einem Heim in Siegburg untergebracht. Schließlich kam sie wieder zur "Tanti" nach Bad Honnef.

Doch in der engen Wohnung gab es Probleme. Mit Worten konnte Anna sich nicht wehren gegen Bevormundung und Unterdrückung. Also aß sie nicht richtig, reagierte bisweilen bockig. Ab Spätsommer 2009 wurden Essprobleme mit Abduschen in der Badewanne "gelöst". Das Kind musste dann nach dem Duschen in der Wanne weiteressen. Dabei stellten die Pflegeeltern fest: Wenn das Kind untergetaucht wurde, wurde es schnell ruhig.

Pflegevater ließ seine Frau gewähren

Beide, Pflegemutter und Pflegevater, tauchten Anna unter. Dem Mann aber habe das nicht gefallen, so der Richter. Er habe das daher seiner Frau überlassen, sei selbst aber nicht eingeschritten. Anna wehrte sich fortan gegen das Baden, denn sie brachte es mit dem Untertauchen in Verbindung. Sie wehrte sich, schrie. Nachbarn hörten die Schreie mitten in der Nacht und informierten später das Jugendamt.

Am 22. Juli 2010 hatte Anna das Abendessen erbrochen. Ihre Hände und Füße wurden mit Panzerklebeband gefesselt und der Mund des schreienden Kindes zugeklebt. In der Wanne wurde die Handfessel gelöst und das Klebeband vom Mund entfernt. Anna wehrte sich, beschrieb der Richter das Geschehen. Der Pflegevater verließ das Bad. Anna wehrte sich erneut, da tauchte die Pflegemutter sie unter. "In diesem Moment muss sie eine Art Resümee gezogen haben", sagte der Richter. Sie hatte alles investiert, damit das Kind bliebe. Aber es wollte nicht, und Nachbarn konnten es hören.

Damit sie nicht zugeben musste, dass sie versagt hatte, drückte sie Annas Kopf weiter unter Wasser. Mindestens drei Minuten lang. Der Pflegevater kam ins Bad, stieß die Frau zur Seite und holte Anna aus der Wanne. Er unternahm Wiederbelebungsversuche. Im Krankenhaus wurde später der Tod Annas festgestellt. Ihr Körper war von Blutergüssen übersät.

Keine besondere Schwere der Schuld

Bei der Urteilsverkündung war die leibliche Mutter von Anna anwesend. Sie war in dem Prozess als Nebenklägerin aufgetreten. Die Frau hatte ihre Tochter freiwillig abgegeben, weil sie mit Alkoholproblemen zu kämpfen hatte. Noch nicht geklärt ist die Rolle der Jugendämter Königswinter und Bad Honnef, die in die Kritik geraten sind.

Das Schwurgericht blieb mit den Urteilen unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten für die Pflegemutter als Haupttäterin auch die besondere Schwere der Schuld beantragt. Damit wäre eine Entlassung der Frau auch nach 15 Jahren so gut wie ausgeschlossen gewesen. Der Verteidiger hatte eine Hauptschuld bestritten und eine "mäßige Freiheitsstrafe" gefordert. Für den Pflegevater hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe von neun Jahren gefordert, die Verteidigung plädierte auf fünfeinhalb Jahre.

fw/DPA DPA

Mehr zum Thema

Newsticker

VG-Wort Pixel