Da im Schadenersatzprozess einer Unternehmerin gegen ihre Bank nach 22 Jahren immer noch kein Ende in Sicht ist, hat das Bundesverfassungsgericht das Landgericht Hamburg gerügt. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss verletzt das Endlosverfahren das Recht der Klägerin auf effektiven Rechtsschutz. Das Landgericht müsse den Prozess nun "unverzüglich" zum Abschluss bringen, ordneten die Karlsruher Richter an.
Die Frau hatte 1987 Klage erhoben, weil ihre Grundstücke mit Kiesvorkommen zwangsversteigert wurden. Schuld ist aus ihrer Sicht die Bank, die damals in letzter Sekunde ihre feste Kreditzusage zurückgezogen habe.
Ursache der immer neuen Verzögerungen war allerdings auch das Verhalten der Klägerin selbst: Mehrfach wechselte sie den Anwalt, erweiterte die Klage, beantragte Fristverlängerungen und stellte Befangenheitsanträge. Außerdem ließ sie das Verfahren zweieinhalb Jahre lang ruhen, weil Vergleichsverhandlungen liefen.
Dennoch sehen die Verfassungsrichter das Landgericht in der Pflicht, solche Prozesse voranzutreiben - und zwar umso entschiedener, je länger sich das Verfahren hinzieht. Das Gericht hätte "sämtliche ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten der Verfahrensbeschleunigung nutzen müssen", befand eine Kammer des Ersten Senats.
Das gilt etwa bei der Ermittlung des Werts der Grundstücke: 1996 hatte das Gericht ein erstes Gutachten ohne Berücksichtigung des Kiesvorkommens in Auftrag gegeben, erst 2007 wurde ein weiterer Sachverständiger mit der Ermittlung des gesamten Werts betraut - der dann auch noch erfolgreich als befangen abgelehnt wurde. Außerdem hätte das Gericht Verzögerungen durch mehrfache Richterwechsel organisatorisch verhindern müssen, so die Verfassungsrichter.