Badewannen-Mord Unschuldig im Gefängnis – diese Entschädigung gibt es

Freispruch im Prozess um den Badewannen-Mord: Wer unschuldig im Gefängnis war, hat Anrecht auf eine Entschädigung
Freispruch im Prozess um den Badewannen-Mord: Wer unschuldig im Gefängnis war, hat Anrecht auf eine Entschädigung (Symbolbild)
© Marijan Murat / DPA
Manfred Genditzki saß für den Badewannen-Mord, den er nicht begangen hat, 13 Jahre unschuldig im Gefängnis. So viel Entschädigung zahlt ihm der Staat für die verlorene Freiheit.

Kann man Freiheit in Geld aufwiegen? Wohl kaum. Und trotzdem ist es nicht nur moralische Pflicht des Staates, unschuldig Verurteilten eine Entschädigung für jeden Tag im Gefängnis zu zahlen. Das Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen regelt, dass zu Unrecht Inhaftierte entschädigt werden müssen.

Während in den Vereinigten Staaten mitunter Millionensummen als Haftentschädigung fließen, mutet die deutsche Regelung sparsam an: "Für den Schaden (...) beträgt die Entschädigung 75 Euro für jeden angefangenen Tag der Freiheitsentziehung", heißt es in Paragraf 7, Absatz 3 des Gesetzes. Außerdem können Betroffene Vermögensschäden, zum Beispiel durch einen Verdienstausfall, geltend machen. Dabei liegt jedoch die Beweislast bei dem ehemals unschuldig Verurteilten – was das Prozedere für jahrelang Inhaftierte extrem kompliziert machen kann. So forderte Gustl Mollath 1,8 Millionen Euro vom Freistaat Bayern. Er wurde 2006 für sieben Jahre zu Unrecht in die Psychiatrie eingewiesen. Letztlich einigten sich beide Seiten auf die Zahlung von insgesamt 670.000 Euro.

Haftentschädigung nach Fehlurteil zum Badewannen-Mord

Justizopfer Manfred Genditzki hat laut Gesetz Anspruch auf mindestens 368.400 Euro. Doch der 63-Jährige hat dafür einen hohen Preis dafür gezahlt. Er saß mehr als 13 Jahre unschuldig im Gefängnis, 4912 Tage (der stern berichtete).

2010 wurde er für den sogenannten Badewannen-Mord an einer Seniorin im bayerischen Rottach-Egern nach einem Indizienprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. 2011 hob der Bundesgerichtshof das Urteil wegen eines Verfahrensfehlers auf, der neu aufgerollte Prozess endete 2012 ebenfalls mit der Höchststrafe. Die Revision verwarf der Bundesgerichtshof.

Erst jetzt – mehr als 13 Jahre nach dem ersten Urteil – kam die Wahrheit ans Licht: Manfred Genditzki saß unschuldig im Gefängnis. Für einen Mord, den es so nicht gegeben hat. Für den früheren Hausmeister ist das Urteil eine Genugtuung, er hatte immer wieder seine Unschuld beteuert und für einen Freispruch gekämpft. In einem der seltenen Wiederaufnahmeverfahren in Deutschland hat er diesen Kampf nun gewonnen und kann fortan als freier Mann leben.

Seine Frau hat all die Jahre zu ihm gehalten. "Wir müssen auch wieder zu uns finden. Ich werde jetzt nicht alles rosarot reden, das ist es nicht. Wir sind dabei, ich liebe meine Frau über alles", sagte Genditzki im April bei stern TV. Seine Doppelhaushälfte, die er gemeinsam mit einem Freund gebaut hatte, ist dagegen weg. Niemand konnte mehr die Raten bezahlen. "Ja, das war schön, ein Projekt von mir, das habe ich mit Herz gemacht, aber da muss ich nicht jammern, was weg ist, ist weg."

Genditzki hat im Gefängnis nicht nur die Fußball-WM, Trumps Präsidentschaft oder Corona verpasst, sondern auch den Abschied von seiner verstorbenen Mutter, das Aufwachsen seiner Kinder – und die Geburt seiner Enkelkinder. "13 Jahre und sieben Monate, die sind einfach weg. Die kann man so schnell nicht aufholen", sagte er. Sein altes Leben wird er von den 368.400 Euro nicht zurückbekommen.

wue

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