Das Landgericht München I hat den früheren Fußball-Nationalspieler Jérôme Boateng wegen vorsätzlicher Körperverletzung nur verwarnt. Es verhängte eine Geldstrafe unter Vorbehalt von 40 Tagessätzen zu je 5000 Euro. Ähnlich wie bei einer Freiheitsstrafe auf Bewährung muss Boateng diese 200.000 Euro nur zahlen, sollte er sich noch einmal etwas zuschulden kommen lassen.
Das Gericht kam zu dem Schluss, "dass von dem Vorwurf des notorischen Frauenschlägers nichts übrig geblieben ist", wie es die Vorsitzende Richterin Susanne Hemmerich formulierte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe in Höhe von 1,12 Millionen Euro gefordert, die Verteidigung sich dagegen höchstens für eine "moderate Geldstrafe" wegen fahrlässiger Körperverletzung oder die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage ausgesprochen.
Boateng bestreitet, seine Ex-Partnerin verletzt zu haben
Boateng hat bestritten, seine frühere Partnerin 2018 in dem gemeinsamen Urlaub geschlagen und mit einem Windlicht und einer Kühltasche beworfen zu haben. Er sprach am ersten Verhandlungstag von einem "Alptraum", sein Anwalt in seinem Plädoyer von einem "erfundenen Narrativ des Frauenschlägers", einer "für beide Seiten erwartbaren Rangelei" und wechselseitiger Körperverletzung. Boateng habe seine Ex-Freundin weggestoßen, sie ihn an der Lippe verletzt.
Die Anwältin von Boatengs Ex-Freundin, die ihm Gewalt vorwirft, sagte dagegen: "Es ist ein echter David-gegen-Goliath-Kampf." Boateng zeige "kein Unrechtsbewusstsein".
Transparenzhinweis: In einer früheren Meldung hieß es, Boateng sei wegen Körperverletzung verurteilt worden. Das war unpräsize. Boateng wurde verwarnt. Zudem wurde keine Geldstrafe in Höhe von 300.000 Euro verhängt, sondern eine Verwarnung ausgesprochen, die bedeutet, dass bei einem neuerlichen Vergehen ein Betrag von 200.000 Euro zu zahlen ist.