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8100 Euro Geldstrafe "Großes Redetalent": Gericht verurteilt Bremer Pastor wegen Hetze gegen Homosexuelle

Pastor Olaf Latzel im Gerichtssaal des Amtsgerichts Bremen
Pastor Olaf Latzel im Gerichtssaal des Amtsgerichts Bremen
© Sina Schuldt / DPA
Ein wortgewaltiger Pastor aus Bremen ist von einem Amtsgericht in die Schranken gewiesen worden. Volksverhetzung, so lautet das Urteil. Das letzte Wort dürfte in der Sache allerdings noch nicht gesprochen sein.

Nach abwertenden Äußerungen über Homosexualität hat das Amtsgericht Bremen einen evangelischen Pastor wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe verurteilt. Der Geistliche habe mit seinen Äußerungen Stimmung gegen Homosexuelle machen wollen. Andere zu verunglimpfen, sei jedoch vom Recht auf eine eigene Meinung oder eine eigene Religion nicht gedeckt, begründete Richterin Ellen Best am Mittwoch das Urteil.

Die Strafe von 90 Tagessätzen à 90 Euro (8100 Euro) liegt im untersten Bereich des Möglichen. Der Anwalt des Angeklagten bezeichnete den Schuldspruch als "Katastrophe" und "Einfallstor zur Beschränkung der Meinungsfreiheit". Er kündigte Rechtsmittel an. Mit seinem Urteil blieb das Gericht unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von 120 Tagessätzen à 90 Euro.

Pastor sprach von "Genderdreck" und "Verbrechern"

Der 53-jährige Pfarrer Olaf Latzel hatte im Oktober 2019 bei einem Seminar "biblische Fahrschule zur Ehe" vor 30 Paaren die Ehe bibel-theologisch ausgelegt und auch über die Gefahren für sie gesprochen. In dem Zusammenhang sagte er, dass der "ganze Genderdreck eine Art Angriff auf Gottes Schöpferordnung" sei. Außerdem: "Überall laufen diese Verbrecher rum vom CSD (Christopher Street Day), feiern Partys und am Rathaus hängt die Regenbogenfahne. Das sind bewusst anti-christliche Dinge, mit denen die Ehe torpediert wird." Der Pastor hatte bei dem Seminar auch von einer "teuflischen" Homo-Lobby gesprochen. Eine Audioaufnahme davon wurde im März mit seiner Einwilligung kurzzeitig auf seinem Youtube-Kanal mit knapp 25.000 Abonnenten online gestellt.

Die Richterin ließ Latzels Argumentation nicht gelten, wonach sich die Äußerungen nicht generell auf Homosexuelle bezogen hätten, sondern auf die Homosexualität, die die Bibel als Sünde ablehne. Homosexualität ohne Menschen sei nicht vorstellbar, sagte Best. Die Äußerungen des Angeklagten über die "Verbrecher vom CSD" insinuierten zudem, dass man gegen diese mit einer "Lizenz zum Handeln" vorgehen dürfe.

Zugleich attestierte Best dem Pastor ein "großes Redetalent". Es bleibe zu wünschen, dass er diese Gabe stärker für eine friedliche Gesellschaft und einen freundlicheren Umgangston nutze. "Wir sollten uns alle dafür einsetzen, dass der Umgang miteinander wieder respektvoller wird."

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Latzels Anwalt Sascha Böttner machte noch im Gerichtssaal klar, dass er Berufung beim Landgericht oder möglicherweise gleich Sprungrevision beim Oberlandesgericht einlegen werde. Möglicherweise werde man aber bis zum Bundesverfassungsgericht kämpfen müssen.

Kirche verurteilt Latzels Aussagen

Die Bremische Evangelische Kirche (BEK), zu der auch Latzels Gemeinde gehört, reagierte kurz nach dem Urteil. "Ich bin zutiefst betroffen, dass ein Pastor unserer Kirche wegen Volksverhetzung verurteilt worden ist", erklärte BEK-Schriftführer Pastor Bernd Kuschnerus. "Die Äußerungen, die der Verurteilung zugrunde liegen, sind nicht hinnehmbar und schaden dem Ansehen der ganzen Kirche." Der Kirchenausschuss befasst sich am 10. Dezember erneut mit dem Fall.

Der Fall des Pastors, dessen Äußerungen zum Thema Homosexualität etwa in seinen Gottesdiensten immer wieder öffentlich für Empörung sorgen, beschäftigt die evangelische Kirche in Bremen schon seit Langem. Im Mai leitete sie nach dem neuerlichen Vorfall während seines sogenannten Eheseminars ein während des Prozesses ausgesetztes Disziplinarverfahren gegen den Geistlichen ein, der von seiner Gemeinde allerdings weiterhin unterstützt wird. Inzwischen hätten dessen Äußerungen "die Grenze des Erträglichen" überschritten, hieß es von der Kirchenleitung.

Kirchenrechtlich ist der Fall nach Angaben der Kirche kompliziert, weil sich Pastoren in einem beamtenähnlichen Anstellungsverhältnis befinden. Eine Versetzung kommt demnach lediglich auf Antrag der Gemeinde in Frage, wovon aber nicht auszugehen sei. Möglich bleibt noch das Disziplinarverfahren, das bei schweren Straftaten unter Umständen auch eine Entfernung aus dem Dienst zur Folge haben kann. Während laufender strafrechtlicher Verfahren werden solche Verfahren üblicherweise ausgesetzt und danach fortgeführt.

Die Gemeinde des Pastors, der laut eigener Internetbeschreibung auf eine "bibeltreue Wortverkündigung" setzt, hatte diesen immer vehement verteidigt und sich dabei auch gegen die Kirchenleitung gestellt. Nach eigenen Angaben beauftragte sie sogar einen Anwalt. Nach der Einleitung des Disziplinarverfahrens gegen den Geistlichen hatte sie im Juni etwa erklärt, die Ablehnung von Homosexualität werde in der Bibel "mit einer Eindeutigkeit vorgetragen, die eigentlich jede Diskussion darüber überflüssig erscheinen lässt".

"Praktizierte Homosexualität" sei als "gegen den Willen Gottes gerichtet" abzulehnen, hieß es in der Stellungnahme des Vorstands der Gemeinde. Von dieser Meinung habe sich die evangelische Kirche in Deutschland zusammen mit anderen "saturierten Kirchen" jedoch in Westeuropa "in einem Prozess geistlicher Auflösung" abgewandt.

Der Pastor, der 2015 schon einmal wegen seiner drastischen Wortwahl in die Schlagzeilen geraten war, verpflichtete sich, seine Amtsgeschäfte vom 9. November bis zum 6. Dezember ruhen zu lassen.

mad / AFP / Helmut Reuter, DPA

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