Das Bundesverfassungsgericht verkündet am Mittwoch sein Urteil zur Sicherungsverwahrung. Anlass sind Klagen von vier Straftätern, die sich auf den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg berufen.
Das Bundesverfassungsgericht gibt heute ab 10.00 Uhr seine Entscheidung zur umstrittenen Sicherungsverwahrung potenziell gefährlicher Gewalttäter bekannt. Das lang erwartete Urteil wird Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle als Vorsitzender des Zweiten Senats verkünden.
Geklagt haben vier Männer aus Bayern, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen, weil sie auch nach Verbüßung ihrer Strafhaft zum Schutz der Allgemeinheit eingesperrt blieben. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hatte in bestimmten Fällen die Sicherungsverwahrung für menschenrechtswidrig erklärt. Seither ringen Politik und Justiz um eine klare Linie im Umgang mit Gewalttätern, die nach ihrer Haft weiterhin als gefährlich gelten.