Ein ehemaliger Jugend-Fußballtrainer ist wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen zu einer Haftstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Zudem werde die Sicherungsverwahrung angeordnet, sagte der Vorsitzende Richter der Jugendstrafkammer im Frankfurter Landgericht. Der nun 37-Jährige sei für die Allgemeinheit gefährlich, die Rückfallgefahr sei hoch.
Von 2008 bis 2021 hatte der Mann mehrere minderjährige Jungs missbraucht. Verurteilt wurde er unter anderem wegen 60 Vergewaltigungen und 4 schweren Vergewaltigungen. Innerhalb dieses Zeitraums arbeitete der Mann zwei Jahre lang als Jugendtrainer für Fußball-Drittligist SV Wehen Wiesbaden. Kinder und Jugendliche dieses hessischen Vereins gehörten laut früheren Angaben der Frankfurter Staatsanwaltschaft jedoch nicht zu den Opfern.
Eine andere Strafkammer des Gerichts hatte den Mann bereits im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und neun Monaten mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt. Der Anklagte ging in Revision, nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs mussten sechs Fälle, unter anderem eine Serie von Vergewaltigungen im Oktober 2021, neu verhandelt werden.
Fußballtrainer suchte über soziale Medien Kontakt
Laut Urteilsbegründung hatte der Mann dabei wie bereits in früheren Fällen zunächst über die sozialen Medien Kontakt zu den Jungen aufgenommen, und zwar unter einem falschen Namen. Er warf ihnen zum Beispiel vor, Drogen verkauft, jemanden geschlagen oder Nacktaufnahmen von Frauen gemacht zu haben. Dabei bedrohte er sie massiv. So schrieb er etwa, der Familie der Jungs werde etwas passieren oder sie würden in der Schule aufgesucht und mitgenommen.
Von Michael Jackson bis P. Diddy: Darf man diese Stars noch hören?

"We Are The World, We Are The Children …" – es ist kaum möglich, den von Michael Jackson geschriebenen Hit zu hören, ohne an den pädophilen Missbrauch zu denken, zu dem es in den 90er-Jahren auf Jacksons "Neverland"-Ranch gekommen sein soll. Doch alle Prozesse, die später gegen den "King of Pop" eröffnet wurden, endeten mit außergerichtlichen Einigungen oder Freisprüchen. Belastungszeugen weigerten sich, vor Gericht zu erscheinen, andere verwickelten sich in widersprüchliche Aussagen. So hatte zum Beispiel Wade Robson in der Dokumentation "Leaving Neverland" behauptet, regelmäßig von Michael Jackson belästigt worden zu sein – zuvor hatte er jedoch unter Eid ausgesagt, er habe sich ihm niemals unangemessen genähert. So bizarr Michael Jacksons Nähe zu Kindern war – Pädophilie ist ihm bis heute nicht nachgewiesen
Unter seinem Klarnamen sagte der vorbestrafte Angeklagte gleichzeitig den verängstigten Jungs im Alter zwischen 10 und 16 Jahren Hilfe zu. Als sie in seiner Wohnung in Hattersheim waren, betäubte er sie mit Alkohol und einem sedierenden Medikament, mit dem er etwa Schokodrops versehen hatte. Dann vergewaltigte er die bewusstlosen Jungs mehrfach und filmte das Geschehen mit seinem Handy. Zuvor hatte er sich eine Liste gemacht, welchen Jungen er an welchem Tag misshandeln wollte. Es habe sich bei den Taten um "äußerst intensive, lang andauernde, äußerst erniedrigende Handlungen" gehandelt, so der Vorsitzende Richter.
Jungen erfuhren durch Polizei von Vergewaltigungen
Stunden später erwachten die Jungs mit Kopfschmerzen in der Wohnung, an das Geschehen erinnern konnten sie sich nicht. Sie erfuhren erst später von der Polizei, was ihnen passiert war. Bis heute leiden sie an den psychischen Folgen der Taten. Der Angeklagte hatte ihnen Schmerzensgeld in jeweils vierstelliger Höhe angeboten, dies nahmen jedoch nicht alle an. Einer der Jungs, der die Zahlung ablehnte, habe den Angeklagten als "Monster" bezeichnet, sagte der Richter. Der Mann habe sich in der Gerichtsverhandlung "überwiegend geständig" gezeigt.
Zum Schutz der missbrauchten Jungen war die Öffentlichkeit von dem Prozess größtenteils ausgeschlossen worden. Die Staatsanwaltschaft beantragte eine Haftstrafe von zwölf Jahren und eine Sicherungsverwahrung, der Rechtsanwalt plädierte auf eine Haftdauer von acht Jahren und sechs Monaten. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig.