Ein Vermieter hat im Keller eines Hauses in Philadelphia vier geistig behinderte Menschen entdeckt, die dort wahrscheinlich bereits seit Jahren eingesperrt waren. Die Polizei hat inzwischen vier Verdächtige festgenommen. Eine 51 Jahre alte Frau gilt als Drahtzieherin des Verbrechens. Gemeinsam mit ihrer 32-jährigen Tochter und zwei Männern soll sie die Behinderten gefangen gehalten haben, um deren Sozialhilfe zu kassieren.
Die behinderten Frauen und Männer im Alter von 29 bis 41 Jahren wurden Medienberichten zufolge am vergangenen Samstag in einem von außen verschlossenen, verschmutzten Boilerraum entdeckt, in dem es weder Licht noch eine Toilette gab. Eines der Opfer soll an ein Rohr gekettet gewesen sein.
Verbrennungen durch einen heißen Löffel
Dem "Philadelphia Inquirer" zufolge brachte die Polizei außerdem acht Kinder und Jugendliche in Sicherheit, die sich anscheinend in der Obhut der 51-Jährigen befanden. Sie alle hätten Zeichen von Unterernährung und Misshandlung aufgewiesen. Eine der Jugendlichen sei eine seit Jahren als vermisst geltende Nichte der mutmaßlichen Anführerin des Komplotts. Sie soll der Zeitung zufolge in einem Schrank gefangen gehalten und gefoltert worden sein. So habe sie unter anderem Verbrennungen durch einen heißen Löffel erlitten.
Er habe noch nie derartige Zeichen von Misshandlungen an einem lebenden Menschen gesehen, zitiert der "Philadelphia Inquirer" den örtlichen Polizeibeauftragten Charles Ramsey. Philadelphias Bürgermeister Michael Nutter sprach von einem "unglaublich verworrenen Netz des Horrors". Demnach geht die Polizei davon aus, dass zwei der gefundenen Kinder im Alter von fünf und zwei Jahren von einem der im Keller eingesperrten Opfer zur Welt gebracht wurden.
Wie es weiter heißt, könnte sich der Fall noch ausweiten. Demnach stieß die Polizei in der Wohnung der 51-Jährigen auf 50 Personalausweise - es werde daher vermutet, dass das Komplott zur Ausbeutung hilfsbedürftiger Menschen groß angelegt gewesen sei und sich über Jahre hin gezogen haben könnte. Die vier mutmaßlichen Täter werden aller Voraussicht nach wegen Entführung, Freiheitsberaubung und schwerer tätlicher Angriffe angeklagt.