Sein ehemaliger Arbeitsplatz ist bei vielen zu einem Synonym für eine naive Flüchtlingspolitik, Polizeiversagen und ausufernde Gewalt geworden. Nick Hein hat nach eigenen Angaben die letzten drei Jahre seiner Dienstzeit als Bundespolizist am Kölner Hauptbahnhof gearbeitet, bevor er professioneller Martial-Arts-Kämpfer wurde. Der 31-Jährige kennt das Umfeld genau, in dem sich in der Silvesternacht die massiven sexuellen Übergriffe gegen hunderte Frauen und Diebstähle ereigneten.
Nach dem Gewaltexzess durch überwiegend nordafrikanische und arabische junge Männer, darunter mutmaßlich viele Flüchtlinge, reißt auch die Kritik an der Kölner Polizei nicht ab. Das ist der Grund, warum sich Hein jetzt in einem sehr persönlichen Beitrag auf seiner Facebookseite zu Wort gemeldet hat. Er verteidigt darin die Ex-Kollegen leidenschaftlich. Detailliert und kenntnisreich beschreibt er die Arbeit der Bundespolizisten am Bahnhof. Das kam im Internet gut an. Über 214.000 Leuten gefiel sein Text, er wurde über 88.000 mal geteilt.
Seine Zeit am Kölner Hauptbahnhof beschreibt Hein als "die mit Abstand aufregendsten Dienstjahre": "Am Hauptbahnhof bekommt man es mit besonderen Abgründen zu tun. Drogenschicksale, organisierter Diebstahl, Asyl und Suizid, besonders zur Weihnachtszeit ein trauriges Phänomen. Bahnhofspolizisten müssen das wegstecken."
Der frühere Polizist redet Tacheles
Dann redet der frühere Polizist Tacheles und klagt die Widrigkeiten des Polizeialltages an. "Das mit Abstand größte Kriminalitätsphänomen am Kölner Hauptbahnhof ist der Taschendiebstahl. Fakt. Wir haben an 'belebten' Tagen zwischen 20 - 30 Diebstähle dienstgruppenübergreifend aufgenommen. Verwunderlich war dabei, dass es bei Intensivtätern fast immer die gleiche Tätergruppe war. Nordafrikaner im Asylverfahren.“
Um das zu verdeutlichen, erzählt Hein die Geschichte vom "Spanier". Dabei handelte es sich um einen algerischen Asylbewerber, der sich gegenüber Touristen als Spanier ausgab, um sie mit einem Komplizen zu bestehlen. Obwohl der Mann mehrmals von Polizisten verhaftet wird, taucht er immer wieder am Bahnhof auf. Von dem Hausverbot habe sich der "Spanier" schon gar nicht beeindrucken lassen.
Die Ursache für das Dilemma sei einfach zu benennen, schreibt Hein: "Der Artikel 53 des Aufenthaltsgesetzes sieht eine Ausweisung von Ausländern nur in schwerwiegenden Fällen vor. Das heißt, das Straftaten die mit weniger als 3 Jahren Freiheitsstrafe belegt sind, das Asylverfahren nicht beeinflussen.“ Unter dieser Schwelle prüfe das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge unabhängig von Strafverfahren, ob Anspruch auf Asyl bestehe. "Das ist für mich bis heute unfassbar", schreibt Hein. Der Rechtsstaat mache sich "lächerlich". Auch die Sparpolitik und die Tatsache, dass die Politik schnell die Schuld auf die Polizei abwälze, seien nicht hinzunehmen.
Grundrecht auf Asyl muss bestehen bleiben
Doch eines macht der ehemalige Polizist am Ende seines Textes deutlich. Die Tatsache, dass er für ein verschärftes Abschiebegesetz sei, bedeute nicht, dass er das Grundrecht auf Asyl in Frage stelle: "Ich widerspreche auch Menschen, die grundsätzlich gegen Asyl sind, da unsere Regierung durch exorbitante Waffenexporte nicht unschuldig an dieser Situation ist. (…) Ich bin Polizist geworden um Menschen zu helfen, die Hilfe benötigen."